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§ 1 - Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)

V. v. 28.04.1982 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.12.2020 BGBl. I S. 2760
Geltung ab 13.05.1982; FNA: 751-1-4 Kernenergie
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§ 1 Erhebung von Vorausleistungen



Zur Deckung des notwendigen Aufwandes für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach dieser Verordnung Vorausleistungen auf die nach § 21b des Atomgesetzes zu entrichtenden Beiträge.



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Frühere Fassungen von § 1 EndlagerVlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 240 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 16.05.2017Artikel 3 Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
vom 05.05.2017 BGBl. I S. 1074
aktuell vorher 30.07.2016Artikel 9 Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1843
aktuellvor 30.07.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 EndlagerVlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EndlagerVlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EndlagerVlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 240 11. ZustAnpV Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
...  In den §§ 1 , 4 Absatz 2a Satz 2 und § 6 Absatz 2 der Endlagervorausleistungsverordnung vom 28. April 1982 ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074, 1676
Artikel 3 StandAFG Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
... 2017 (BGBl. I S. 114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch ...

Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 9 EndLaNOG Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
... (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Bundesamt für Strahlenschutz" durch die Wörter ...