Anlage 2 - Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)

neugefasst durch B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 751-1-2 Kernenergie
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Anlage 2 Regeldeckungssummen bei sonstigen radioaktiven Stoffen in Millionen Euro


Anlage 2 hat 4 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

 Aktivitäten, angegeben in
Vielfachen der Freigrenzen nach
Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2
der Strahlenschutzverordnung
umschlossene
radioaktive
Stoffe
offene
radioaktive
Stoffe
 123
1.hochradioaktive Strahlenquellen nach
§ 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes,
soweit nicht unter Nummer 2
bis 12 in der Spalte 3 höhere Summen
genannt sind
0,05 
2.vom 105fachen bis zum 106fachen 0,050,25 bis 0,5
3.vom 106fachen bis zum 107fachen 0,05 bis 0,25 0,5 bis 1
4.vom 107fachen bis zum 108fachen 0,25 bis 0,5 1 bis 2
5.vom 108fachen bis zum 109fachen 0,5 bis 1 2 bis 4
6.vom 109fachen bis zum 1010fachen 1 bis 2 4 bis 6
7.vom 1010fachen bis zum 1011fachen 2 bis 4 6 bis 8
8.vom 1011fachen bis zum 1012fachen 4 bis 6 8 bis 10
9.vom 1012fachen bis zum 1013fachen 6 bis 8 über dem
1012fachen
10 bis 15
10.vom 1013fachen bis zum 1014fachen 8 bis 10
11.vom 1014fachen bis zum 1015fachen 10 bis 12
12.über dem 1015fachen 12 bis 14



Text in der Fassung der Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung B. v. 6. Mai 2022 BGBl. I S. 744 m.W.v. 2. Januar 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 2 AtDeckV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.01.2022 (21.05.2022)Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
vom 06.05.2022 BGBl. I S. 744
aktuell vorher 02.01.2022 (31.01.2022)Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
vom 21.01.2022 BGBl. I S. 118
aktuell vorher 31.12.2018Artikel 13 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
aktuell vorher 31.12.2018Artikel 20 Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
vom 27.06.2017 BGBl. I S. 1966
aktuellvor 31.12.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 AtDeckV Umgang und Beförderung (vom 02.01.2022)
... Kernbrennstoffen nach Anlage 1, 2. beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach Anlage 2 , und zwar jeweils nach der genehmigten Art, Masse, Aktivität oder Beschaffenheit ... des Strahlenschutzgesetzes bestimmt sich unabhängig von der Art des radioaktiven Stoffes nach Anlage 2 . (2) Ist der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen darauf gerichtet, daß sie ... verhindert werden kann, so beträgt die Regeldeckungssumme das Zweifache der in der Anlage 2 angegebenen Werte. (3) Beim Umgang mit radioaktiven Abfällen in einer ... Absatz 1 entsprechend; bei der Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe sind die Werte der Anlage 2 Spalte 2 anzuwenden. (5) Die Deckungssumme soll bei der Beförderung den ...
§ 12a AtDeckV Kernanlagen in fortgeschrittener Stilllegung (vom 02.01.2022)
... die Regeldeckungssumme nach Maßgabe der in der Anlage noch vorhandenen Aktivität nach Anlage 2 Spalte 3. Sofern die Bestimmung der Aktivität wegen der Besonderheit des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
B. v. 06.05.2022 BGBl. I S. 744
Berichtigung AtDeckVNBB
... Sinne des" durch die Wörter „im Sinne von" zu ersetzen. b) In Anlage 2 Spalte 1 Nummer 1 sind die Wörter „genannt werden" durch die Wörter ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 20 StrlSchGEG Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... Wörter „§ 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes" ersetzt. 2. In Anlage 2 wird die Tabelle wie folgt geändert: a) Die zweite Zeile wird wie folgt ...

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... § 22 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6". ... die Regeldeckungssumme nach Maßgabe der in der Anlage noch vorhandenen Aktivität nach Anlage 2 Spalte 3. Sofern die Bestimmung der Aktivität wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht ... eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu erfolgen hat." 14. Der Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a ...

Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Artikel 13 StrlSchNRV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
...  Anlage 2 der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung vom 25. Januar 1977 (BGBl. I S. 220), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 ...


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