§ 31 - Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

§ 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien


§ 31 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

1Die nicht-öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person in automatisierten Dateien speichern, verändern und nutzen. 2Die für die zuständige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, Löschung und Sperrung finden Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 5 Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) G. v. 30. Juni 2017 BGBl. I S. 2097 m.W.v. 25. Mai 2018

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Frühere Fassungen von § 31 SÜG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 5 Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
aktuell vorher 21.06.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
vom 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
aktuellvor 21.06.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 31 SÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 SÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Artikel 5 DSAnpUG-EU Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: „§ 31 Datenverarbeitung in automatisierten ... geändert: a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: „ § 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien". b) Nach der Angabe zu § 36 ... übermittelt und gelöscht" ersetzt. 5. Die Überschrift von § 31 wird wie folgt gefasst: „§ 31 Datenverarbeitung in automatisierten ... 5. Die Überschrift von § 31 wird wie folgt gefasst: „ § 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien". 6. § 36 wird durch die ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... für Veränderungen nach § 15a Satz 2 Nummer 1, 2, 4 und 6." 34. In § 31 Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen ...


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