§ 14 - Markenverordnung (MarkenV)

V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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§ 14 (aufgehoben)


§ 14 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1354 m.W.v. 24. Juni 2016

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Frühere Fassungen von § 14 MarkenV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2016Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
aktuell vorher 10.01.2014Artikel 3 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten
vom 02.01.2014 BGBl. I S. 18
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
vom 22.11.2006 BGBl. I S. 2660
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 22.11.2006 BGBl. I S. 2660
Artikel 1 MarkenVÄndV
... 2 bis 4" durch die Angabe „§ 8 Abs. 2 bis 5" ersetzt. 2. In § 14 Satz 1 werden die Wörter „und nach Form und Inhalt den deutschsprachigen ...

Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten
V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18
Artikel 3 DesignVEV Änderung der Markenverordnung
... § 14 Satz 1 der Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 1 der ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
...  „§ 10a Farbmarken". c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 (weggefallen)". d) Die ... c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:  ... gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 ...


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