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zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)
G. v. 07.07.1997
BGBl. I S. 1650
; aufgehoben durch
Artikel 13
G. v. 01.06.2017
BGBl. I S. 1354
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 2190-2
Bundeskriminalpolizei
17 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 52 Vorschriften zitiert
Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
§ 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 2 Zentralstelle
§ 3 Internationale Zusammenarbeit
§ 4 Strafverfolgung
§ 4a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 5 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 6 Zeugenschutz
Abschnitt 2 Befugnisse des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 1 Zentralstelle
§ 7 Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle
§ 8 Dateien der Zentralstelle
§ 9 Sonstige Dateien der Zentralstelle
§ 9a Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 10 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 11 Polizeiliches Informationssystem
§ 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem
§ 13 Unterrichtung der Zentralstelle
Unterabschnitt 2 Internationale Zusammenarbeit
§ 14 Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich *)
§ 14a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 15 Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
§ 15a Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem
Unterabschnitt 3 Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
§ 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
§ 17 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
§ 18 Koordinierung bei der Strafverfolgung
§ 19 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
§ 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
Unterabschnitt 3a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 20a Allgemeine Befugnisse
§ 20b Erhebung personenbezogener Daten
§ 20c Befragung und Auskunftspflicht
§ 20d Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
§ 20e Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 20f Vorladung
§ 20g Besondere Mittel der Datenerhebung *)
§ 20h Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen *)
§ 20i Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
§ 20j Rasterfahndung *)
§ 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme *)
§ 20l Überwachung der Telekommunikation *)
§ 20m Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten *)
§ 20n Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
§ 20o Platzverweisung
§ 20p Gewahrsam
§ 20q Durchsuchung von Personen
§ 20r Durchsuchung von Sachen
§ 20s Sicherstellung
§ 20t Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
§ 20u Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen *)
§ 20v Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung *)
§ 20w Benachrichtigung
§ 20x Übermittlung an das Bundeskriminalamt
§ 20y Aufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot
§ 20z Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Unterabschnitt 4 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
§ 21 Allgemeine Befugnisse
§ 22 Erhebung personenbezogener Daten
§ 23 Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
§ 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5 Zeugenschutz
§ 26 Befugnisse
Abschnitt 3 Gemeinsame Bestimmungen
§ 27 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
§ 28 Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien
§ 29 Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung
§ 30 Weitere Verwendung von Daten
§ 31 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
§ 32 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien
§ 33 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten
§ 34 Errichtungsanordnung
§ 35 Ergänzende Regelungen
§ 36 Erlaß von Verwaltungsvorschriften
§ 37 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 38 Einschränkung von Grundrechten
Abschnitt 4 Strafvorschriften
§ 39 Strafvorschriften
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