Die Statistik der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne (§
2 Abs. 1 Nr. 2) erfaßt für höchstens 30 vom Hundert der vollbeschäftigten Bediensteten bei den Beschäftigungs- oder Abrechnungsstellen für den Monat September 1968
- 1.
- Merkmale der Person des Bediensteten,
- 2.
- Angaben über das Dienst- und Beschäftigungsverhältnis,
- 3.
- Merkmale der Bezahlung,
- 4.
- Art und Höhe der Dienstbezüge, der Vergütungen und Löhne und der Abzüge sowie bei Arbeitern die Arbeitszeiten.