Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften ... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Anerkennung als benannte Stelle". ... a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Anerkennung als benannte Stelle". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt ... Stelle," und die Wörter oder beliehen" gestrichen. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Anerkennung als benannte Stelle (1) ... beliehen" gestrichen. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Anerkennung als benannte Stelle (1) Mit der Anerkennung als benannte Stelle im Sinne ... 3. Gebühren für die Anerkennung von benannten Stellen nach § 5 Gebühren- nummer Gebührentatbestand ... Überprü- fung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 2.000 3.4 Ausstellung eines ...
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970