Besoldungsgruppe B 7
Direktor1Ministerialdirigent
- -
- im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision -
Oberdirektor2Präsident3Präsident und Professor4Vizepräsident
- -
- der Generalzolldirektion -
- -
- eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist -
Generalmajor
Konteradmiral
Generalstabsarzt
Admiralstabsarzt
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- 1
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 8.
- 2
- Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6 abhebt.
- 3
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8, B 9.
- 4
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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