Botschafter
1Bundesbankdirektor
2Bundeswehrdisziplinaranwalt
Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion
Direktor3Direktor und Professor4Erster Direktor5Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek
Generalkonsul
6Gesandter
6Leiter des Militärrabbinats
Militärgeneraldekan
Militärgeneralvikar
Ministerialdirigent
- -
- bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung,7
als Leiter einer Unterabteilung,8
als der ständige Vertreter eines in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuften Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist -8
- -
- beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe -
Oberdirektor9Präsident10Präsident und Professor11Vizepräsident
- -
- bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist -12
- -
- beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst -
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalapotheker
Generalarzt
Admiralarzt
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- 1
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 9.
- 3
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 7, B 8.
- 4
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 5.
- 5
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 8.
- 6
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
- 7
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirektors in die Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet ist.
- 8
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialrats in die Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
- 9
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 7.
- 10
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8, B 9.
- 11
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8.
- 12
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört.
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