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Änderungen durch Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.08.2011Artikel 8§ 43Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 36Handwerksordnung
 01.08.2009Artikel 8§ 7Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 27aHandwerksordnung
 01.04.2007Artikel 2aSynopse gesamt oder einzeln für
§ 34, § 35, § 36, § 88
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Anlage DHandwerksordnung
 01.08.2006Artikel 8ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung Hauswirtschaft
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Elektroberufen
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Metallberufen
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.