Bekanntmachung - Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BRÄndB k.a.Abk.)

B. v. 22.09.2006 BGBl. I S. 2176 (Nr. 44); Geltung ab 01.10.2006
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Oktober 2006 GO-BR § 45b, § 45h, § 45i (neu), § 45l (neu), § 45i

Der Bundesrat hat gemäß Artikel 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes durch Beschluss in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 seine Geschäftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesrates vom 31. Mai 2002 (BGBl. I S. 1908), wie folgt geändert:

1.
§ 45b Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 45h wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Beschlussfassung".

b)
Absatz 1 Satz 1 und 2 wird aufgehoben.

c)
Der bisherige Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Zur Stimmabgabe in der Europakammer sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Europakammer berechtigt."

3.
Nach § 45h wird folgender § 45i eingefügt:

„§ 45i Umfrageverfahren

(1) Hält der Vorsitzende die mündliche Beratung einer EU-Vorlage für entbehrlich, kann die Beschlussfassung im Wege der Umfrage herbeigeführt werden. Über die Umfrage ist ein Bericht zu fertigen.

(2) Wird die Sitzung der Europakammer wegen Beschlussunfähigkeit aufgehoben, leitet der Vorsitzende ein Umfrageverfahren ein.

(3) Außer im Fall des Absatzes 2 kann jedes Land der Beschlussfassung im Umfrageverfahren widersprechen."

4.
Der bisherige § 45i wird § 45l.

Die Änderungen treten sofort in Kraft.



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