Börsengesetz (BörsG)

Artikel 2 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330, 1351 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 4110-10 Börsenvorschriften
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Börsen und weitere Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
§ 3a Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/2365
§ 3b Meldung von Verstößen
§ 4 Erlaubnis
§ 4a Geschäftsleitung des Börsenträgers
§ 4b Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers
§ 5 Pflichten des Börsenträgers
§ 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 7 Handelsüberwachungsstelle
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen
§ 12 Börsenrat
§ 13 Wahl des Börsenrates
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 Leitung der Börse
§ 16 Börsenordnung
§ 17 Gebühren und Entgelte
§ 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen
§ 19 Zulassung zur Börse
§ 19a Verantwortung des Handelsteilnehmers für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern
§ 20 Sicherheitsleistungen
§ 21 Externe Abwicklungssysteme
§ 22 Sanktionsausschuss
§ 22a Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
§ 22b Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2 Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
§ 24 Börsenpreis
§ 25 Aussetzung und Einstellung des Handels
§ 26 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften
§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis
§ 26b Mindestpreisänderungsgröße
§ 26c Market-Making-Systeme
§ 26d Algorithmische Handelssysteme und elektronischer Handel
§ 26e Informationen über die Ausführungsqualität
§ 26f Positionsmanagementkontrollen
§ 26g Übermittlung von Daten
Abschnitt 3 Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
§ 27 Zulassung zum Skontroführer
§ 28 Pflichten des Skontroführers
§ 29 Verteilung der Skontren
Abschnitt 3a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 30 Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 31 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32 Zulassungspflicht
§ 33 Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
§ 34 Ermächtigungen
§ 35 Verweigerung der Zulassung
§ 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 37 Staatliche Schuldverschreibungen
§ 38 Einführung
§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 40 Pflichten des Emittenten
§ 41 Auskunftserteilung
§ 42 Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten
§ 43 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Abschnitt 4a Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
§ 44 Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften
§ 45 Einlage; Verwendungsabrede
§ 46 Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informationspflichten
§ 47 Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr
§ 47a Aktienoptionen
§ 47b Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung
Abschnitt 5 Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem
§ 48 Freiverkehr
§ 48a KMU-Wachstumsmarkt
§ 48b Organisiertes Handelssystem an einer Börse
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 49 Strafvorschriften
§ 50 Bußgeldvorschriften
§ 50a Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 51 Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel
§ 52 Übergangsregelungen
§ 53 Anwendungsbestimmung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz


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