Das
Bundespolizeigesetz vom
19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3214), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Abs. 2 Satz 5 wird das Wort Bundespolizeidirektion" durch die Angabe in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 2.
- In § 10 Abs. 2 Satz 4 wird das Wort beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter bei der Bundespolizei" ersetzt.
- 3.
- In § 11 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter die Bundespolizeipräsidien" durch die Wörter eine Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 4.
- In § 12 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort seinem" durch das Wort ihrem" ersetzt.
- 5.
- In § 13 Abs. 2 werden das Wort Verwaltungsbehörden" durch das Wort Verwaltungsbehörde", das Wort sind" durch das Wort ist" und das Wort Bundespolizeiämter" durch die Angabe in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 6.
- In § 14 Abs. 3 Satz 3 werden nach dem Wort soweit" das Wort die" gestrichen und das Wort enthalten" durch das Wort enthält" ersetzt.
- 7.
- § 28 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter des Bundespolizeipräsidiums" durch die Angabe der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter das Bundespolizeipräsidium seinen" durch die Angabe die Bundespolizeibehörde nach Satz 1 ihren" ersetzt.
- 8.
- § 30 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 werden jeweils die Wörter Der Bundespolizei" durch die Wörter Die Bundespolizei" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 wird das Wort Bundespolizeidirektion" durch die Angabe in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 9.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter Der Bundespolizei" durch die Wörter Die Bundespolizei" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort Bundespolizeidirektion" durch die Angabe in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmten Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 5 wird das Wort Bundespolizeidirektion" durch die Angabe Bundespolizeibehörde nach Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
- d)
- In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort Grenzschutzdirektion" durch die Angabe in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 10.
- In § 33 Abs. 6 Satz 3 werden die Wörter beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter bei der Bundespolizei" ersetzt.
- 11.
- In § 48 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter bei der Bundespolizei" ersetzt.
- 12.
- § 57 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter die Bundespolizeipräsidien, die Bundespolizeidirektion, die Bundespolizeiakademie und die Bundespolizeiämter" durch die Wörter das Bundespolizeipräsidium, die Bundespolizeidirektionen und die Bundespolizeiakademie" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Dem Bundespolizeipräsidium als Oberbehörde unterstehen die Bundespolizeidirektionen als Unterbehörden und die Bundespolizeiakademie. Das Bundespolizeipräsidium untersteht dem Bundesministerium des Innern unmittelbar."
- c)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- d)
- Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.
- 13.
- § 59 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter Die Bundespolizeipräsidien setzen" durch die Wörter Die Bundespolizei setzt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird Satz 1 gestrichen und im bisherigen Absatz 2 Satz 2 wird das Wort Bundespolizeiämter" durch das Wort Bundespolizei" ersetzt.
- 14.
- § 61 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Absätzen 2, 3 Satz 1, den Absätzen 4 und 5 wird jeweils das Wort Bundespolizeiämter" durch das Wort Bundespolizei" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird das Wort setzen" durch das Wort setzt" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort können" durch das Wort kann" ersetzt.
- 15.
- In § 63 Abs. 4 wird das Wort Bundesgrenzschutzbehörden" durch das Wort Bundespolizeibehörden" ersetzt.
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449