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Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf (ObereiderseeÜV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:


§ 1



Die Nebenstrecke „Obereidersee mit Enge" verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Rendsburg und Schacht-Audorf auf die Stadt Rendsburg und hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Büdelsdorf auf die Stadt Büdelsdorf über.


§ 2


§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2008 WaStrG Anlage 1

In Nummer 38 der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962), das zuletzt durch Artikel 1 § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, werden in Spalte 2 die Wörter „Obereidersee mit Enge," gestrichen.


§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. März 2008.