(2)
§ 62 Abs. 13 und 14 tritt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte am 12. Februar 2009 in Kraft.
(3)
1Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt das
Beamtenrechtsrahmengesetz mit Ausnahme von Kapitel II und
§ 135 außer Kraft.
(4)
1Die Länder können für die Zeit bis zum Inkrafttreten des
§ 11 Landesregelungen im Sinne dieser Vorschrift in Kraft setzen.
2In den Ländern, die davon Gebrauch machen, ist
§ 8 des Beamtenrechtsrahmengesetzes nicht anzuwenden.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juni 2008.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842