Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für
- 1.
- Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung,
- 2.
- genetische Analyse,
- 3.
- Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm
zusammen und sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in einer in Nummer 4 aufgeführten Klinik durchgeführt werden.
- 1.
- Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
Pro Familie sind die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder.
- 2.
- Genetische Analyse
Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 4.500 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 250 Euro beihilfefähig.
Die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren.
- 3.
- Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm
Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig.
- 4.
- Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zusammengeschlossene universitäre Zentren
- a)
- Berlin
Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum
- b)
- Dresden
Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- c)
- Düsseldorf
Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum
- d)
- Erlangen
Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum
- e)
- Frankfurt
Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- f)
- Freiburg
Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg
- g)
- Göttingen
Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum
- h)
- Greifswald
Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald
- i)
- Halle
Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
- j)
- Hamburg
Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- k)
- Hannover
Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover
- l)
- Heidelberg
Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg
- m)
- Kiel
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
- n)
- Köln
Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
- o)
- Leipzig
Institut für Humangenetik der Universität Leipzig
Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs
- p)
- Mainz
Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit
- q)
- München
Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern
Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar
- r)
- Münster
Institut für Humangenetik der Universität Münster
- s)
- Regensburg
Institut für Humangenetik, Universität Regensburg
- t)
- Tübingen
Universität Tübingen, Institut für Humangenetik
- u)
- Ulm
Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm
- v)
- Würzburg
Institut für Humangenetik der Universität Würzburg
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAchte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Artikel 1 8. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 31.07.2018) ... „§ 51a Zahlung an Dritte". e) Nach der Angabe zu Anlage 14 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 14a (zu § 41a Absatz 4) ... einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko sind nach Maßgabe der Anlage 14 beihilfefähig. (4) Aufwendungen für Leistungen im Rahmen des ... Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben". 56. Anlage 14 erhält die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 57. Nach ... 14 erhält die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 57. Nach Anlage 14 wird die Anlage 14a aus dem Anhang 4 zu dieser Verordnung eingefügt. 58. Anlage 15 ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem ... Leistung durch von der Deutschen Krebshilfe zugelassene Zentren und nach Maßgabe der Anlage 14 erbracht werden." b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze ... -schalen als Amblyopietherapeutikum." 58. Anlage 13 wird durch die Anlagen 13 und 14 aus dem Anhang 2 ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... ersten bis dritten Grades beruht. Aufwendungen nach Satz 1 sind nach Maßgabe der Anlage 14 für folgende Maßnahmen beihilfefähig: 1. Risikofeststellung, ... die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird damit wieder ermöglicht." 59. Anlage 14 erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 60. Anlage ...
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