Anlage 14 - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
|

Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko


Anlage 14 hat 5 frühere Fassungen und wird in 9 Vorschriften zitiert

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für

1.
Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung,

2.
genetische Analyse,

3.
Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm

zusammen und sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in einer in Nummer 4 aufgeführten Klinik durchgeführt werden.

1.
Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung

Pro Familie sind die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder.

2.
Genetische Analyse

Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 4.500 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 250 Euro beihilfefähig.

Die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren.

3.
Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm

Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig.

4.
Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zusammengeschlossene universitäre Zentren

a)
Berlin

Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum

b)
Dresden

Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden

Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

c)
Düsseldorf

Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum

d)
Erlangen

Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum

e)
Frankfurt

Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

f)
Freiburg

Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg

g)
Göttingen

Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum

h)
Greifswald

Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald

i)
Halle

Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie

j)
Hamburg

Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

k)
Hannover

Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover

l)
Heidelberg

Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg

m)
Kiel

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

n)
Köln

Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs

o)
Leipzig

Institut für Humangenetik der Universität Leipzig

Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs

p)
Mainz

Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit

q)
München

Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern

Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar

r)
Münster

Institut für Humangenetik der Universität Münster

s)
Regensburg

Institut für Humangenetik, Universität Regensburg

t)
Tübingen

Universität Tübingen, Institut für Humangenetik

u)
Ulm

Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm

v)
Würzburg

Institut für Humangenetik der Universität Würzburg


Text in der Fassung der Berichtigung der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung B. v. 1. März 2021 BGBl. I S. 343 m.W.v. 1. Januar 2021

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Anlage 14 BBhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021 (17.03.2021)Berichtigung der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 01.03.2021 BGBl. I S. 343
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 01.12.2020 BGBl. I S. 2713
aktuell vorher 31.07.2018Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
aktuell vorher 26.07.2014Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
aktuellvor 26.07.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 14 BBhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 BBhV Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (vom 01.01.2021)
... einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko sind nach Maßgabe der Anlage 14 beihilfefähig. (4) Aufwendungen für Leistungen im Rahmen des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Anhang 3 8. BBhVÄndV zu Artikel 1 Nummer 56
... Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Anhang 2 5. BBhVÄndV zu Artikel 1 Nummer 58
...  2.2 Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Anhang 1 10. BBhVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 59)
... Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Artikel 1 8. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 31.07.2018)
...  „§ 51a Zahlung an Dritte". e) Nach der Angabe zu Anlage 14 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 14a (zu § 41a Absatz 4) ... einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko sind nach Maßgabe der Anlage 14 beihilfefähig. (4) Aufwendungen für Leistungen im Rahmen des ... Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben". 56. Anlage 14 erhält die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 57. Nach ... 14 erhält die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 57. Nach Anlage 14 wird die Anlage 14a aus dem Anhang 4 zu dieser Verordnung eingefügt. 58. Anlage 15 ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem ... Leistung durch von der Deutschen Krebshilfe zugelassene Zentren und nach Maßgabe der Anlage 14 erbracht werden." b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze ... -schalen als Amblyopietherapeutikum." 58. Anlage 13 wird durch die Anlagen 13 und 14 aus dem Anhang 2 ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Artikel 1 9. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 01.01.2021)
...  53. In Anlage 13 werden die Nummern 1.2.4 und 2.3 aufgehoben. 54. Anlage 14 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 7. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Nummer 21.3 wird aufgehoben. d) Nummer 21.4 wird Nummer 21.3. 46. Anlage 14 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „5.900 Euro" ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... ersten bis dritten Grades beruht. Aufwendungen nach Satz 1 sind nach Maßgabe der Anlage 14 für folgende Maßnahmen beihilfefähig: 1. Risikofeststellung, ... die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird damit wieder ermöglicht." 59. Anlage 14 erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 60. Anlage ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed