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Artikel 5 - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (EGEnLAG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. August 2009 KWKG § 3, § 6a, § 7, § 7a, § 11

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2101), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 3 wird folgender Absatz 17 angefügt:

„(17) Verbraucherabgang ist die Übergabestelle nach § 10 Absatz 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist."

2.
§ 6a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 5a Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt.

b)
In Satz 2 Nr. 3 werden nach der Angabe „§ 7a Abs. 1 Satz 2 und 3" die Wörter „und die Abzugsbeträge nach § 7a Absatz 3" eingefügt.

3.
§ 7 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 3 wird aufgehoben.

b)
Im bisherigen Satz 4 wird die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt.

c)
Im bisherigen Satz 5 werden nach den Wörtern „Kleine KWK-Anlagen" die Wörter „nach Satz 2 und 3" eingefügt.

4.
§ 7a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Finanzierungskosten" die Wörter „sowie Kosten für die Errichtung von Verbraucheranschlussstationen und deren Verbindung zum Verbraucherabgang" gestrichen.

b)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Der Anteil des Zuschlages, der auf die Verbindung des Verteilungsnetzes mit dem Verbraucherabgang entfällt, ist von dem Betrag, der dem Verbraucher für die Anschlusskosten in Rechnung gestellt wird, in Abzug zu bringen."

c)
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

5.
Dem § 11 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Rechtsverordnung nach Satz 1 kann für die Einlegung eines Widerspruchs Gebühren vorsehen."



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EGEnLAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGEnLAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 6 EnWNG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) geändert worden ist, wird wie folgt ...