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Artikel 9 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 9 Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2011 32. BImSchV § 6, § 9

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Marktaufsichtsmaßnahmen nach § 8 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „Marktüberwachungsmaßnahmen nach § 26 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 11 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

2.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 wird das Wort „oder" am Ende der Vorschrift durch ein Komma ersetzt.

cc)
Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1a eingefügt:

„1a.
entgegen § 3 Absatz 1 Satz 4 ein Zeichen oder eine Aufschrift anbringt oder".

b)
Absatz 1a wird wie folgt gefasst:

„(1a) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 eine Information oder ein Exemplar nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt."



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 ProdSNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdSNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 83 10. ZustAnpV Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
... vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, werden jeweils die ...