- 1.
- In § 21 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe b werden die Wörter „Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen" durch die Wörter „den Abschnitten 5 und 6 der Vergabeverordnung" ersetzt.
- 2.
- § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- a)
- Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:
- „aa)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Abschnitt 5 und 6 der Vergabeverordnung:
- aaa)
- inhaltlich wichtige Regelungen,
- bbb)
- Anwendungsbereich, Auswirkungen,
- ccc)
- Bedeutung der Schwellenwerte,
- ddd)
- Vergabebedingungen,
- eee)
- Vergabearten,
- fff)
- Vertragsarten,
- ggg)
- Vertragsbedingungen,".
- b)
- Doppelbuchstabe bb wird aufgehoben.
- c)
- Die Doppelbuchstaben cc bis ee werden die Doppelbuchstaben bb bis dd.
- 1.
- In § 41 werden die Wörter „Vergabe nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der Verdingungsordnung für Leistungen sowie von Ingenieurleistungen" durch die Wörter „Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung" ersetzt.
- 2.
- In § 49 werden die Wörter „Vergabe von Bauleistungen und Leistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der Verdingungsordnung für Leistungen" durch die Wörter „Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung" ersetzt.
-
- „12.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissions- und Strahlenschutzes, der VDI- und VDE-Richtlinien, der berufsbezogenen DIN-Normen, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, der Vergabeverordnung, des Standardleistungsbuchs, der Straßenverkehrsordnung und über Maßnahmen zur Abfallentsorgung,".
V. v. 17.11.2020 BGBl. I S. 2437; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 93 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728