- 1.
- Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
- „8.
- Maßnahmen innerhalb von Wohnungen nach § 62 Absatz 2 des Zollfahndungsdienstgesetzes,".
- 2.
- In Nummer 9 wird die Angabe „§ 23a" durch die Angabe „§ 72" ersetzt.
- 1.
- Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
- „8.
- Maßnahmen innerhalb von Wohnungen nach § 62 Absatz 2 des Zollfahndungsdienstgesetzes,".
- 2.
- In Nummer 9 wird die Angabe „§ 23a" durch die Angabe „§ 72" ersetzt.
- 1.
- In § 1 Nummer 2 werden die Wörter „Deutsche Postbank AG" durch die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank AG" ersetzt.
- 2.
- § 2 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020" durch die Angabe „2024" ersetzt.
- 1.
- In § 11 Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 Absatz 6" durch die Angabe „§ 3 Absatz 7" ersetzt.
- 2.
- In § 12a Absatz 8 Satz 4 wird die Angabe „§ 8" durch die Angabe „§ 23" ersetzt.
-
„(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies
- 1.
- für Zwecke der Strafverfolgung,
- 2.
- zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder,
- 3.
- zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörden der Zollverwaltung und der nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Prüfungsaufgaben nach § 2 Absatz 1 und 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und zur Verhütung und Verfolgung von damit zusammenhängenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- 4.
- zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
- a)
- der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
- b)
- des Bundesnachrichtendienstes,
- c)
- des Militärischen Abschirmdienstes,
- d)
- des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder
- e)
- des Zollkriminalamtes nach § 4 Absatz 2 des Zollfahndungsdienstgesetzes
oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist."
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:
„§ 8 (weggefallen)".
- b)
- Die Angabe „Anlage (zu § 8 Satz 1)" wird gestrichen.
- 2.
- In § 4 Absatz 6 werden die Wörter „Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und" durch die Wörter „Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie" ersetzt.
- 3.
- § 8 wird aufgehoben.
- 4.
- § 11 Absatz 3 wird aufgehoben.
- 5.
- § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird durch die folgenden Nummern 2 und 2a ersetzt:
- „2.
- Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die zuletzt bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt waren,
- 2a.
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren,".
- 6.
- In § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „Verlustrechnung" durch das Wort „-Verlustrechnung" ersetzt.
- 7.
- In § 26 Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter „§ 88 Abs. 1 und 2 und §" durch die Wörter „Die §§ 88 und" ersetzt.
- 8.
- In § 26b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „Deutsche Postbank AG" durch die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank AG" ersetzt.
- 9.
- In § 26j Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz 4" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt.
- 10.
- Die Anlage (zu § 8 Satz 1) wird aufgehoben.
- 1.
- In § 34 Satz 1 werden die Wörter „zum Betriebsrat" durch die Wörter „zu den Betriebsräten" und die Wörter „Deutsche Postbank AG" durch die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank AG" ersetzt.
- 2.
- § 37 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen.
- 1.
- In § 1 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „den §§ 23a bis 23c und 23e" durch die Wörter „§ 72 Absatz 1, 2 und 4" ersetzt.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a wird die Angabe „§ 23b" durch die Angabe „§ 74" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „§ 23g" durch die Angabe „§ 77" ersetzt.
- b)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „§ 23a Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 72 Absatz 1" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „§ 23g" durch die Angabe „§ 77" ersetzt.
- c)
- In Nummer 15 werden die Wörter „den §§ 23a bis 23c" durch die Wörter „§ 72 Absatz 1, 2 und 4" ersetzt.
- 3.
- In der Überschrift des Teils 2 werden die Wörter „den §§ 23a bis 23c und 23e" durch die Wörter „§ 72 Absatz 1, 2 und 4" ersetzt.
- 4.
- In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „§ 23a Absatz 8" durch die Angabe „§ 72 Absatz 7" ersetzt.
- 5.
- In § 5 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „den §§ 23a bis 23c" durch die Wörter „dem § 72 Absatz 1, 2 und 4" ersetzt.