Artikel 18 - Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG k.a.Abk.)

G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 (Nr. 39); 2023 I Nr. 109
Geltung ab 13.02.2023, abweichend siehe Artikel 18
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Artikel 18 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 13. Februar 2023 in Kraft.




(5) Artikel 14 tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Oktober 2022.



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