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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


Update via

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

neugefasst durch B. v. 22.10.1998 BGBl. I S. 3209, 1999 I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.03.2012 BGBl. I S. 483; Geltung ab 15.03.1987
FNA: 9511-1; 9 Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Bundeswasserstraßen 95 Schifffahrt 951 Seeschifffahrt 9511 Verkehrsordnung
Änderungen / Synopse | 38 Gesetze verweisen aus 53 Artikeln auf SeeSchStrO

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr

§ 4 Verantwortlichkeit

§ 5 Schiffahrtszeichen

§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Zweiter Abschnitt Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

§ 8 Allgemeines

§ 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen

§ 10 Kleine Fahrzeuge

§ 11 Schallsignale der Binnenschiffe

§§ 12 - 18 (aufgehoben)

Dritter Abschnitt Schallsignale der Fahrzeuge

§§ 19 und 20 (aufgehoben)

Vierter Abschnitt Fahrregeln

§ 21 Grundsätze

§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

§ 23 Überholen

§ 24 Begegnen

§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser

§ 26 Fahrgeschwindigkeit

§ 27 Schleppen und Schieben

§ 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken

§ 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen

§ 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote

§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen

Fünfter Abschnitt Ruhender Verkehr

§ 32 Ankern

§ 33 Anlegen und Festmachen

§ 34 Umschlag

§ 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern

§ 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter

Sechster Abschnitt Sonstige Vorschriften

§ 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen

§ 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd

§ 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren

§ 40 Mitführen von Unterlagen

Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal

§ 41 Geltungsbereich

§ 42 Zulassung

§ 43 An- und Abmeldung

§ 44 (aufgehoben)

§ 45 Verkehr in den Zufahrten

§ 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen

§ 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens

§ 48 Fahrabstand

§ 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten

§ 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände

§ 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge

§ 52 (aufgehoben)

§ 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal

§ 54 (aufgehoben)

Achter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes

§ 55 Schiffahrtspolizei

§ 55a Verkehrszentralen

§ 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen

§ 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen

§ 58 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen

§ 59 Befreiung

§ 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen

Neunter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften

§ 61 Ordnungswidrigkeiten

§ 62 (Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)

Anlage I Schiffahrtszeichen

Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

Anlage III (zu § 1 Abs. 5) Darstellung des Geltungsbereichs der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung