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§ 4 - Futtermittelverordnung (FuttMV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
Geltung ab 15.04.1981; FNA: 7825-1-4 Futtermittel
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§ 4 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel



(1) Die im Anhang Nummer 13 Spalte 2 Nummer 2.2.1., 2.2.2., 2.2.3., 2.3.1. und 2.3.2. der Verordnung (EU) Nr. 242/2010 der Kommission vom 19. März 2010 zur Erstellung eines Katalogs der Einzelfuttermittel (ABl. L 77 vom 19.3.2010, S. 17) bezeichneten Einzelfuttermittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden,

1.
wenn die danach zu verwendende jeweilige Bezeichnung durch die Wörter „für Rinder, Schafe und Ziegen mit Pansenfunktion" ergänzt wird und,

2.
soweit es sich um ein in Anhang Nummer 13 Spalte 2 Nummer 2.2.3. der Verordnung (EU) Nr. 242/2010 bezeichnetes Einzelfuttermittel handelt, ein Hinweis angegeben ist, dass bei Kälbern oder Schaf- oder Ziegenlämmern der Gehalt an Ammoniumsulfat in der täglichen Ration 0,5 vom Hundert nicht überschreiten darf.

(2) Mischfuttermittel, die in Absatz 2 genannte Einzelfuttermittel enthalten, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn

1.
die Bezeichnung dieser Einzelfuttermittel durch die Wörter „für Rinder, Schafe und Ziegen mit Pansenfunktion" ergänzt wird und

2.
die Menge der darin enthaltenen nicht proteinhaltigen Stickstoffverbindungen, ausgedrückt als Rohprotein, die beim Verfüttern täglich je Tier oder 100 Kilogramm Lebendgewicht nicht überschritten werden darf, verbunden mit dem Hinweis, dass allmählich anzufüttern ist, angegeben ist.

(3) Ergänzungsfuttermittel für Kälber oder Schaf- oder Ziegenlämmer, die Ammoniumsulfat enthalten, dürfen nur mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden, dass der Gehalt an Ammoniumsulfat in der täglichen Ration 0,5 vom Hundert nicht überschreiten darf.





 

Frühere Fassungen von § 4 Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.12.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der Schweinepest-Verordnung
vom 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
aktuell vorher 01.09.2016Artikel 1 Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
vom 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
aktuell vorher 24.07.2012Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
aktuell vorher 01.09.2010Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 22.07.2010 BGBl. I S. 996
aktuell vorher 11.12.2009Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 03.12.2009 BGBl. I S. 3842
aktuell vorher 24.03.2007Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 14.03.2007 BGBl. I S. 335
aktuellvor 24.03.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FuttMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 FuttMV Ordnungswidrigkeiten (vom 25.12.2020)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. (aufgehoben) 2. entgegen § 4 oder § 7 ein dort genanntes Futtermittel in den Verkehr bringt, das nicht, nicht richtig, ...
§ 50 FuttMV Weitere Anwendung von Vorschriften (vom 25.12.2020)
... (3) Auf Sachverhalte, die vor dem 24. Dezember 2020 entstanden sind, sind die §§ 2 und 4 Absatz 1 , § 40 Absatz 2 Nummer 2 und die Anlage 1 in der bis zum 24. Dezember 2020 geltenden Fassung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
Artikel 1 11. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... Lebensmittel aufgeführten Probenahmeverfahren, zu erfolgen." 3. In § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 16 in der Überschrift und im Wortlaut und in § 30 Satz ...

Erste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung
V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1219
Artikel 1 FuttMVuaÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... sind." 11. In Anlage 1 werden in der Überschrift die Wörter „ § 4 Absatz 1 Satz 1 " durch die Wörter „§§ 2 und 4 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.  ... Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§§ 2 und 4 Absatz 1 Satz 1 " ersetzt. 12. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In der ...

Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... bestehen." c) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2. 10. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 11 Kennzeichnung von Mischfuttermitteln". b) Absatz 1 Nr. 8 wird wie folgt ...

Verordnung zur Änderung der Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3842
Artikel 2 FuttEinfVerbVuaÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... Rates vom 18. Juni 2009 (ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 14)" ersetzt. 3. In § 11 Absatz 1 Nummer 8 wird die Angabe „(ABl. EU Nr. L 35 S. 1)" durch die Wörter ...

Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
Artikel 1 FuttMVuaÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... 2 Unterabschnitt 1 wird aufgehoben. 2. § 3 wird aufgehoben. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ... Auf Sachverhalte, die vor dem 24. Dezember 2020 entstanden sind, sind die §§ 2 und 4 Absatz 1 , § 40 Absatz 2 Nummer 2 und die Anlage 1 in der bis zum 24. Dezember 2020 geltenden Fassung ...

Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung
... Inverkehrbringen". 5. § 10 wird § 3. 6. § 11 wird § 4 ; in ihm werden in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 jeweils die Angabe „Anlage 2a" durch ... 34. § 2 wird § 27. 35. § 3 wird § 28. 36. § 4 wird § 29. 37. § 34 wird § 30. 38. Nach dem neuen § 30 ... 3 Satz 1 Nummer 2 ein Diätfuttermittel in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 4 oder § 7 ein dort genanntes Futtermittel in den Verkehr bringt, das nicht, nicht richtig, ... 2a (zu § 11 Absatz 1 Satz 1)" durch die Wörter „Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)" ersetzt. 62. Die Anlage 4 wird die Anlage 2; sie wird wie folgt ...

Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 2 10. FuttMRÄndV Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
... oder geändert werden." 8. § 10 wird aufgehoben. 9. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel ... 10 wird aufgehoben. 9. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Kennzeichnung bestimmter Futtermittel (1) Diätfuttermittel dürfen nur in den ... In Nummer 2 werden aa) die Wörter „§ 5 Abs. 1, 5, 6 oder 7, § 11 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ... Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3, § 11 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 bis 2a oder 2c, 3 Satz 2 oder Abs. 4 oder § ... 1, entgegen § 18 Abs. 1, 4 Satz 1, Abs. 5, 6, 7 oder 9," durch die Angabe „§ 11 ," und bb) das Wort „Futtermittel" durch die Wörter „ein ... Sachverhalte, die vor dem 1. September 2010 entstanden sind, sind die §§ 1 bis 9, 9a, 10 bis 15, 18, 19, 24, 25 und 26 Absatz 1, §§ 27, 36 und die Anlagen 1, 1a, 2, 2a, 4 und 6 ... a) In der Überschrift wird der Klammerzusatz „(zu den §§ 9a und 11 bis 13)" durch den Klammerzusatz „(zu § 11 Absatz 1 Satz 1)" ersetzt. ... „(zu den §§ 9a und 11 bis 13)" durch den Klammerzusatz „(zu § 11 Absatz 1 Satz 1)" ersetzt. b) In den Vorbemerkungen werden nach Nummer 1 folgende ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1148
Artikel 2 12. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... 4. § 36a Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. entgegen § 11 oder § 24 ein dort genanntes Futtermittel in den Verkehr bringt, das nicht, nicht richtig, ...