Artikel 4 - Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften (LuftVRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. August 2009 FSDurchführungsV § 1, § 2, § 3, § 7, § 19, § 22, § 23, § 9, § 11, § 20, § 25

Die Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2068), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2644) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift der Verordnung werden die Wörter „Betriebsdienste der Flugsicherung" durch die Wörter „Durchführung der Flugsicherung" und die amtliche Abkürzung „FSBetrV" durch die amtliche Abkürzung „FSDurchführungsV" ersetzt.

2.
§ 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1 Grundlagen

Flugsicherung ist nach Maßgabe dieser Verordnung durchzuführen."

3.
In § 2 wird das Wort „Flugsicherungsbetriebsdienste" durch das Wort „Flugverkehrsdienste" ersetzt.

4.
In § 3 Satz 1 wird das Wort „Flugsicherungsbetriebsdienste" durch die Wörter „Flugsicherungsorganisationen, die Flugverkehrsdienste erbringen," ersetzt.

5.
In § 2, § 7 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 3, § 23 Absatz 1 sowie § 25 werden die Wörter „dem Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „der Flugsicherungsorganisation" ersetzt.

6.
In § 19 Absatz 1 werden die Wörter „Das Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „Die Flugsicherungsorganisation im Sinne von § 31b Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes" ersetzt.

7.
In § 23 Absatz 2 werden die Wörter „dem Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.

8.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen," durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" sowie in § 11 Nummer 5 und § 20 werden die Wörter „Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 LuftVRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 571 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
... der Flugsicherung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2068), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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