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§ 1070 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen



Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein.



 
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Frühere Fassungen von § 1070 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24.06.2022 BGBl. I S. 959
aktuell vorher 17.06.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
vom 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
aktuell vorher 13.11.2008Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
vom 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
aktuellvor 13.11.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1070 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1070 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 183 ZPO Zustellung im Ausland (vom 12.11.2022)
... geändert worden ist, gelten § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die Zustellung im Ausland die vorgenannten Regelungen ...
§ 1071 ZPO Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (vom 01.07.2022)
... in Zivil- oder Handelssachen anwendbar ist, gelten die Vorschriften der §§ 1067 bis 1070  ...
§ 1089 ZPO Zustellung (vom 01.07.2022)
... für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 und § 1070  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
Artikel 1 IntZiVerfRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... das Wort „Verordnungsermächtigungen" angefügt. b) Die Angabe zu § 1070 wird wie folgt gefasst: „§ 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der ... b) Die Angabe zu § 1070 wird wie folgt gefasst: „ § 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich ... Wörter „die Geschäftsstelle desjenigen Amtsgerichts" ersetzt. 15. § 1070 wird wie folgt gefasst: „§ 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der ... Amtsgerichts" ersetzt. 15. § 1070 wird wie folgt gefasst: „ § 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich ...

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 1 GüZustAnpG Änderung der Zivilprozessordnung
... nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen § 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen". c) Die ... Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen". c) Die bisherige Angabe zu § 1070 wird die Angabe zu § 1071. d) In der Angabe zu Abschnitt 2 wird die Angabe ... geändert worden ist, gelten § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die Zustellung im Ausland die vorgenannten Regelungen ... f) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 10. Nach § 1069 wird folgender § 1070 eingefügt: „§ 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen ... 5. 10. Nach § 1069 wird folgender § 1070 eingefügt: „ § 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen Aus dem Ausland ... in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein." 11. Der bisherige § 1070 wird § 1071 und die Angabe „(EG) Nr. 1393/2007" wird durch die Angabe „(EU) ... für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 und § 1070 " ...

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung
... nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007". b) Die Angaben zu den §§ 1069 bis 1071 werden wie folgt gefasst: „§ 1069 Zuständigkeiten  ... werden wie folgt gefasst: „§ 1069 Zuständigkeiten § 1070 (weggefallen) § 1071 (weggefallen)". c) Nach Abschnitt 4 werden ... durch die Angabe „1393/2007" ersetzt. 12. Die §§ 1070 und 1071 werden aufgehoben. 13. Dem Buch 11 wird folgender Abschnitt 5 ...