Tools:
Update via:
§ 142 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
|
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
|
§ 142 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften V. v. 17. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 381 m.W.v. 31. Dezember 2025
Frühere Fassungen von § 142 BinSchPersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 31.12.2025 | Artikel 2 Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften vom 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381 |
| aktuell vorher | 21.10.2025 | Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242 |
| aktuell | vor 21.10.2025 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 142 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 142 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften
V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381
Artikel 2 SchiffRAuVV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... § 141 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2 § 142 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch". 2. ... 15. Die §§ 139 bis 141 werden zu den §§ 137 bis 139. 16. § 142 wird zu § 140 und Absatz 2 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: ... 17. Die §§ 143 und 144 werden zu den §§ 141 bis 142 . 18. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird durch die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242
Artikel 6 2. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... „§ 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2 § 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch". 2. ... 2 wird die Angabe „(2)" gestrichen. 10. Nach § 143 wird der folgende § 144 eingefügt: „§ 144 Erwerb der besonderen Berechtigung ... 10. Nach § 143 wird der folgende § 144 eingefügt: „ § 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch Mit dem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/142_BinSchPersV.htm
