§ 14 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen


§ 14 hat 9 frühere Fassungen und wird in 48 Vorschriften zitiert

(1) 1Die §§ 12, 13 bis 13c und die auf Grundlage des § 13i Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen gelten für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen im Rahmen ihrer Verteilungsaufgaben entsprechend, soweit sie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz verantwortlich sind. 2§ 13 Absatz 9 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nur auf Anforderung der Regulierungsbehörde die Schwachstellenanalyse zu erstellen und über das Ergebnis zu berichten haben.

(1a) (weggefallen)

(1b) (weggefallen)

(1c) 1Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, auf Aufforderung eines Betreibers von Übertragungsnetzen oder eines nach Absatz 1 Satz 1 verantwortlichen Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen, in dessen Netz sie unmittelbar oder mittelbar technisch eingebunden sind, nach dessen Vorgaben und den dadurch begründeten Vorgaben eines Betreibers von vorgelagerten Elektrizitätsverteilernetzen in ihrem Elektrizitätsverteilernetz eigene Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 und 2 auszuführen; dabei sind die §§ 12 und 13 bis 13c entsprechend anzuwenden. 2Soweit auf Grund der Aufforderung nach Satz 1 strom- und spannungsbedingte Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs nach § 13a Absatz 1 durchgeführt werden, hat der Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes einen Anspruch gegen den ihn auffordernden Netzbetreiber auf bilanziellen und finanziellen Ersatz entsprechend den Vorgaben nach Satz 1. 3Der ihn auffordernde Netzbetreiber hat einen Anspruch auf Abnahme des bilanziellen Ersatzes.

(2) 1Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben in Ergänzung zur Berichtspflicht nach § 14d oder in begründeten Einzelfällen auf Verlangen der Regulierungsbehörde innerhalb von zwei Monaten einen Bericht über den Netzzustand und die Umsetzung der Netzausbauplanung, einschließlich Netzkarten, zu erstellen und ihr diesen vorzulegen. 2Die Regulierungsbehörde kann Vorgaben zu Frist, Form, Inhalt und Art der Übermittlung des Berichts machen. 3Die Regulierungsbehörde kann den Bericht auf bestimmte Teile des Elektrizitätsverteilernetzes beschränken. 4Die Regulierungsbehörde kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 zum Inhalt des Berichts nähere Bestimmungen treffen.

(3) 1Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben für ihr Netzgebiet in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Fernwärme- und Fernkältesystemen mindestens alle vier Jahre das Potenzial der Fernwärme- und Fernkältesysteme für die Erbringung marktbezogener Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu bewerten. 2Dabei haben sie auch zu prüfen, ob die Nutzung des ermittelten Potenzials gegenüber anderen Lösungen unter Berücksichtigung der Zwecke des § 1 Absatz 1 vorzugswürdig wäre.

(4) Die Bundesnetzagentur hat dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Verlangen die von den Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen im Rahmen ihrer Berichtspflicht nach Absatz 2 Satz 1 ab dem Jahr 2024 übermittelten Netzkarten zum Zwecke der Planung des Bedarfs an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 405 m.W.v. 29. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von § 14 EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 30.07.2016Artikel 1 Strommarktgesetz
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
aktuell vorher 04.08.2011Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
vom 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
aktuell vorher 26.08.2009Artikel 2 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
vom 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
aktuellvor 26.08.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EnWG Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen (vom 01.11.2008)
... bleiben vorbehaltlich des § 13, auch in Verbindung mit § 14 , ...
§ 7a EnWG Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern (vom 29.07.2022)
... integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ...
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 29.12.2023)
... von Energieversorgungsnetzen haben insbesondere die Aufgaben nach den §§ 12 bis 16a zu erfüllen. Sie nehmen diese Aufgaben für ihr Energieversorgungsnetz ... nach § 13 Absatz 2, § 13b Absatz 5 und § 13f Absatz 1, auch in Verbindung mit § 14 , und § 16 Absatz 2 und 2a, auch in Verbindung mit § 16a, erforderlich ist, kann die ...
§ 13 EnWG Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen (vom 29.12.2023)
... aufgrund von Engpässen im Übertragungsnetz abgeschlossen werden, § 14 Absatz 1 Satz 1 findet insoweit keine Anwendung. Die installierte elektrische Leistung von ...
§ 13a EnWG Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich (vom 01.01.2023)
... nach Absatz 1 liegt, muss dem Netzbetreiber, der die Maßnahme ausführt oder nach § 14 Absatz 1c Satz 1 zu ihr auffordert, die Kosten für den bilanziellen und finanziellen Ausgleich nach Abzug ... und finanziellen Ausgleich nach Abzug entstandener Erlöse ersetzen, soweit kein Anspruch nach § 14 Absatz 1c Satz 2  ...
§ 13k EnWG Nutzen statt Abregeln (vom 29.12.2023)
... Reduzierung der Wirkleistungserzeugung der Erzeugungsanlagen nach § 13 Absatz 1 Satz 1 oder § 14 Absatz 1c Satz 1 zweiter Halbsatz nicht erfolgt, soweit sie nicht den gleichzeitigen Bezug von Abregelungsstrommengen durch ... von einer Reduzierung der Wirkleistungserzeugung nach § 13a Absatz 1 Satz 1 oder § 14 Absatz 1c Satz 1 zweiter Halbsatz betroffen wären. (5) Soweit ein berechtigter Teilnehmer Abregelungsstrommengen ...
§ 14c EnWG Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Elektrizitätsverteilernetz; Festlegungskompetenz (vom 29.07.2022)
... und marktgestützten Verfahren durchzuführen. Die §§ 13, 13a, 14 Absatz 1 und 1c sowie § 14a bleiben unberührt. Dienstleistungen nach § 12h sind keine ...
§ 23b EnWG Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz (vom 29.12.2023)
... Ausgleich nach § 13a Absatz 2 und 5 Satz 3 sowie für den finanziellen Ersatz nach § 14 Absatz 1c Satz 2 , 12. die jährliche Entwicklung der Summe der Kosten für die folgenden ...
§ 35 EnWG Monitoring und ergänzende Informationen (vom 29.12.2023)
... von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzen ihren Aufgaben nach den §§ 11 bis 16a nachkommen; 9. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 42;  ...
§ 54 EnWG Allgemeine Zuständigkeit (vom 29.12.2023)
... der Vorschriften zur Systemverantwortung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 14 Absatz 1 , §§ 14a, 14b und 15 bis 16a, 6. die Überwachung der Vorschriften zum ...
§ 59 EnWG Organisation (vom 29.12.2023)
... 5 und 7, 7a. Entscheidungen und Aufgaben nach § 13k, 8. Aufgaben nach § 14 Absatz 2 und den §§ 14c bis 14e, 9. die Aufgaben nach den §§ 15a, 15b, ...
§ 63 EnWG Berichterstattung (vom 29.12.2023)
... Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Befugnisse nach den §§ 12a, 12b, 14 Absatz 1a und 1b , den §§ 68, 69 und 71. (2) Die Bundesnetzagentur erstellt bis zum ...
§ 91 EnWG Gebührenpflichtige Handlungen (vom 29.12.2023)
... 12h Absatz 6 Satz 2, der §§ 13b, 13f Absatz 1 Satz 4, von § 13g Absatz 6 Satz 4, § 14 Absatz 2 , § 14c Absatz 2 bis 4, § 14e Absatz 5, der §§ 15a, 15b, 17d, 19a Absatz 2, der ...
§ 110 EnWG Geschlossene Verteilernetze (vom 27.07.2021)
... § 7 Absatz 1 Satz 2, § 7c Absatz 1, die §§ 12h, 14 Absatz 2 , die §§ 14a, 14c, 14d, 14e, 18, 19, 21a, 22 Absatz 1, die §§ 23a und 32 Absatz ...
§ 119 EnWG Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" (vom 29.07.2022)
... Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nach § 13 Absatz 1 bis 2 und § 14 Absatz 1 , 2. im Fall von Maßnahmen, die netzbezogene oder marktbezogene Maßnahmen ... oder marktbezogene Maßnahmen des Netzbetreibers nach § 13 Absatz 1 bis 2 und § 14 Absatz 1 vermeiden, oder 3. in Bezug auf Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte ... Lasten auch ohne Einrichtung einer gemeinsamen Internetplattform aller Verteilernetzbetreiber nach § 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 6. (3) Regelungen nach Absatz 2 dürfen nur ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 11 ARegV Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile (vom 29.12.2023)
... nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes . Andere beeinflussbare oder vorübergehend nicht beeinflussbare ...
§ 34 ARegV Übergangsregelungen (vom 31.07.2021)
... 2021 durch die Vorbereitung der Umsetzung der Änderungen in den §§ 13, 13a und 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes durch Artikel 1 Nummer 9, 10 und 13 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) entstehen, als ... den bundesweiten Datenaustausch nach § 11 Absatz 1 Satz 4, nach den §§ 13, 13a und § 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli ...

Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... über den Netzzustand und die Netzausbauplanung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 14 Absatz 2 Satz 4 EnWG 3.000 - 30.000 51 Entscheidungen im Zusammenhang mit der ...

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Anlage 2 EEG 2023 (zu § 36h) Referenzertrag (vom 01.10.2021)
... durch den Netzbetreiber nach § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes oder nach § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht erzeugt wurden, und ...

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2243; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 11a StromNZV Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen (vom 01.10.2021)
... nach § 13 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes und den bilanziellen Ersatz nach § 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes zu führen. (2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind ... nach § 13 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes und den bilanziellen Ersatz nach § 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes ausschließlich über den Bilanzkreis nach Absatz 1 durchzuführen und den ...

Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 16 StromPBG Überschusserlöse
... (2) Die eingespeiste Strommenge ist um Anpassungen der Einspeisung nach § 13a Absatz 1 und § 14 Absatz 1 und 1c des Energiewirtschaftsgesetzes zu korrigieren. (3) Bei Windenergieanlagen und Solaranlagen ist Absatz 1 mit folgenden ...
§ 29 StromPBG Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und verbundene Unternehmen (vom 03.08.2023)
... im Rahmen der Mitteilung sind Anpassungen der Einspeisung nach § 13a Absatz 1 und § 14 Absatz 1 und 1c des Energiewirtschaftsgesetzes einzubeziehen sowie eigenständig mitzuteilen, 3. den Überschusserlös ...
§ 32 StromPBG Verteilernetzbetreiber (vom 03.08.2023)
... dabei ist die eingespeiste Strommenge um Anpassungen der Einspeisung nach § 13a Absatz 1 und § 14 Absatz 1 und 1c des Energiewirtschaftsgesetzes zu korrigieren; nach diesen Vorschriften angepasste anlagenscharfe Lastgänge sind auf ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 3. EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz". c) Die Angaben zu den §§ 14 und 14a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 14 Aufgaben der ... den §§ 14 und 14a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen § 14a Steuerung von ... § 13 Absatz 2, § 13a Absatz 2 und § 13c Absatz 1, auch in Verbindung mit § 14 , und § 16 Absatz 2 und 2a, auch in Verbindung mit § 16a, erforderlich ist, kann die ... die Angabe „, 17b und 17c" eingefügt, werden die Wörter „§ 14 Absatz 1a Satz 6" durch die Wörter „§ 14 Absatz 1a Satz 5," ersetzt und ... werden die Wörter „§ 14 Absatz 1a Satz 6" durch die Wörter „§ 14 Absatz 1a Satz 5," ersetzt und werden die Wörter „Genehmigungen nach § 13a ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Artikel 2 1. EnVKGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
...  b) In Satz 3 wird das Wort „jährlichen" gestrichen. 7. § 14 Absatz 1b Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die Anforderungen der §§ 12a ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 3 KWKStrRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 6. § 14 Absatz 1b wird wie folgt gefasst: „(1b) Betreiber von Hochspannungsnetzen mit ... auch ohne Einrichtung einer gemeinsamen Internetplattform aller Verteilernetzbetreiber nach § 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 6. (3) Regelungen nach Absatz 2 ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 EnWGSysDLÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... entsprechend anzuwenden." 3. In § 110 Absatz 1 Satz 1 wird der Angabe „ § 14 Absatz 1b" die Angabe „§ 12h," ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... vertikal integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Reduzierung der Wirkleistungserzeugung der Erzeugungsanlagen nach § 13 Absatz 1 Satz 1 oder § 14 Absatz 1c Satz 1 zweiter Halbsatz nicht erfolgt, soweit sie nicht den gleichzeitigen Bezug von Abregelungsstrommengen durch ... von einer Reduzierung der Wirkleistungserzeugung nach § 13a Absatz 1 Satz 1 oder § 14 Absatz 1c Satz 1 zweiter Halbsatz betroffen wären. (5) Soweit ein berechtigter Teilnehmer Abregelungsstrommengen ... Empfehlungen für Anpassungen der Anwendungen der Maßnahme vor." 13b. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ... 12h Absatz 6 Satz 2, der §§ 13b, 13f Absatz 1 Satz 4, von § 13g Absatz 6 Satz 4, § 14 Absatz 2 , § 14c Absatz 2 bis 4, § 14e Absatz 5, der §§ 15a, 15b, 17d, 19a Absatz 2, der ...

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
G. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
Artikel 2 EGEnLAG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Angabe „1 und 2" durch die Angabe „1 bis 3" ersetzt. 4. In § 14 Abs. 1a werden nach den Wörtern „in dessen Netz sie" die Wörter ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EnLABG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.10.2021)
... nach Absatz 1 liegt, muss dem Netzbetreiber, der die Maßnahme ausführt oder nach § 14 Absatz 1c Satz 1 zu ihr auffordert, die Kosten für den bilanziellen und finanziellen Ausgleich nach Abzug ... und finanziellen Ausgleich nach Abzug entstandener Erlöse ersetzen, soweit kein Anspruch nach § 14 Absatz 1c Satz 2 besteht." 11. § 13i Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt geändert:  ... soll bis zum 1. Dezember 2020 erfolgen." 13. § 14 Absatz 1c wird wie folgt gefasst: „(1c) Die Betreiber von ... 30. In § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „den §§ 14 " durch die Wörter „§ 14 Absatz 1a, 1b und 2 sowie den §§ 14a" ... 2 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „den §§ 14" durch die Wörter „ § 14 Absatz 1a, 1b und 2 sowie den §§ 14a" ersetzt. 31. In § 54a ... aa) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 und 2, § 14 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes und § 14 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter ... des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 bis 2 und § 14 Absatz 1" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 13 ... ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes und § 14 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter ... des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 bis 2 und § 14 Absatz 1" ersetzt. b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ...
Artikel 5 EnLABG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 01.01.2021)
... durch die Wörter „nach § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes oder nach § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.  ...
Artikel 14 EnLABG Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... nach § 13 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes und den bilanziellen Ersatz nach § 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes zu führen. (2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind ... nach § 13 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes und den bilanziellen Ersatz nach § 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes ausschließlich über den Bilanzkreis nach Absatz 1 durchzuführen und den ...
Artikel 16 EnLABG Änderung der SINTEG-Verordnung
... durch die Wörter „die wegen eines Engpasses nach § 13a Absatz 1 oder § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.  ... „zum Einspeisemanagement" durch die Wörter „nach § 13a Absatz 1 oder § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) ...
Artikel 23 EnLABG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 2021 durch die Vorbereitung der Umsetzung der Änderungen in den §§ 13, 13a und 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes durch Artikel 1 Nummer 9, 10 und 13 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) entstehen, als ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 6 EEAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... aufgrund von Engpässen im Übertragungsnetz abgeschlossen werden, § 14 Absatz 1 Satz 1 findet insoweit keine Anwendung. Die installierte elektrische Leistung von ...

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 2 KWKFördG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Angabe „des § 13" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 14 ," eingefügt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In ... betraut" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 4. § 11 ... 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) In ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a" ersetzt. b) In ... 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 16 ... 16a" ersetzt. 7. In § 35 Abs. 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 8. In § ... 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 8. In § 49 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung". e) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 14a Steuerung von unterbrechbaren ... Energieversorgungsunternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ... durch die Wörter „alle zwei Jahre jeweils" ersetzt. 12. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... §§ 12a bis 12d sowie § 12f gelten entsprechend." 13. Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt: „§ 14a Steuerung von ... wird die Angabe „§ 12 Abs. 3a" durch die Angabe „den §§ 12a, 12b, 14 Absatz 1a und 1b," ersetzt. 43. In § 52 Satz 1 wird das Wort ... 12a bis 12f und 15a sowie die Vorgaben zu den Netzzustands- und Netzausbauberichten nach § 14 Absatz 1a Satz 6." b) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „sein" ... für Wirtschaft und Technologie die Befugnisse nach den §§ 12a, 12b, 14 Absatz 1a und 1b, den §§ 68, 69 und 71." c) Absatz 3 wird wie folgt ... folgt gefasst: „§ 110 Geschlossene Verteilernetze (1) § 14 Absatz 1b, die §§ 14a, 18, 19, 21a, 22 Absatz 1, die §§ 23a und 32 Absatz 2, ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 1 und Satz 5 im Hochspannungsnetz auftreten." 24. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1a und 1b werden wie folgt ... und marktgestützten Verfahren durchzuführen. Die §§ 13, 13a, 14 Absatz 1 und 1a sowie § 14a bleiben unberührt. Dienstleistungen nach § 12h sind keine ... der Vorschriften zur Systemverantwortung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 14 Absatz 1 und 3 , §§ 14a, 14b und 15 bis 16a,". bb) In Nummer 9 wird das ... ersetzt. b) Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. Aufgaben nach § 14 Absatz 2 und den §§ 14c bis 14e,". c) Nummer 11 wird wie folgt gefasst:  ... „4. Amtshandlungen auf Grund der §§ 7c, 11a, 11b, 12a, 12c, 12d, 13b, 14 Absatz 2 , § 14c Absatz 2 bis 4, § 14d Absatz 4, § 14e Absatz 5, der §§ 15a, 15b, ... „(1) § 7 Absatz 1 Satz 2, § 7c Absatz 1, die §§ 12h, 14 Absatz 2 , die §§ 14a, 14c, 14d, 14e, 18, 19, 21a, 22 Absatz 1, die §§ 23a und 32 Absatz ...
Artikel 2 WaStNUG Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... „und als Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. 3. In § 14 Absatz 3 wird nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" eingefügt.  ... Ausgleich nach § 13a Absatz 2 und 5 Satz 3 sowie für den finanziellen Ersatz nach § 14 Absatz 1c Satz 2 ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... über den Netzzustand und die Netzausbauplanung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 14 Absatz 2 Satz 4 EnWG 3.000 - 30.000 51 Entscheidungen im Zusammenhang mit der ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... die Erzeugungsanlagen errichtet und weiterhin betrieben werden." 10. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... den Absätzen 2 bis 4 durch. Hierbei hat es die Befugnisse nach den §§ 12a, 12b, 14 Absatz 1a und 1b sowie nach den §§ 68, 69 und 71. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 ... 13b sowie nach § 13j Absatz 4, 8. die Vorgaben zu den Berichten nach § 14 Absatz 1a Satz 5 und Absatz 1b Satz 2, 9. die Aufgaben nach den §§ 15a, ...

Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 ARegVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ." 7. Die Überschrift von Teil 2 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:  ... den bundesweiten Datenaustausch nach § 11 Absatz 1 Satz 4, nach den §§ 13, 13a und § 14 Absatz 1c des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

SINTEG-Verordnung (SINTEG-V)
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1653; zuletzt geändert durch Artikel 85 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 5 SINTEG-V Ausnahmen von der Pflicht zur Einrichtung einer gemeinsamen Internetplattform
... bei der Beschaffung von ab- und zuschaltbaren Lasten entgegen § 13 Absatz 6 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auf die Einrichtung einer gemeinsamen Internetplattform aller Verteilernetzbetreiber verzichtet ...
§ 6 SINTEG-V Anspruch auf die Erstattung wirtschaftlicher Nachteile (vom 01.10.2021)
... und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nach § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ergreifen muss oder 2. der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland ...
§ 9 SINTEG-V Erstattung wirtschaftlicher Nachteile von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (vom 01.10.2021)
... Erneuerbare-Energien-Gesetzes betreibt, die wegen eines Engpasses nach § 13a Absatz 1 oder § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom Netzbetreiber geregelt ... eingesetzte Last ausschließlich in der Zeit der Anforderung nach § 13a Absatz 1 oder § 14 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes eingesetzt wird,  ...

Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
V. v. 16.08.2016 BGBl. I S. 1984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
§ 16 AbLaV Abschaltbare Lasten in nachgelagerten Netzen
... zulässig, in die die abschaltbare Last eingebunden ist; § 14 Absatz 1c Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bleibt ...

Verordnung zu abschaltbaren Lasten
V. v. 28.12.2012 BGBl. I S. 2998; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.06.2016 BGBl. I S. 1359
§ 16 LastAbschV Abschaltbare Lasten in nachgelagerten Netzen
... zulässig, in das die abschaltbare Last eingebunden ist; § 14 Absatz 1c Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bleibt ...


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