Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 17 - Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 24.12.2022; FNA: 752-16 Elektrizität und Gas
| |

§ 17 Entlastungskontingent



(1) 1Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. 2Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Kunden,

1.
die § 11 erfüllen, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den das Wärmeversorgungsunternehmen im Monat September 2022 prognostiziert hat;

2.
die § 14 Absatz 1 erfüllen, 70 Prozent der Wärmemenge, die für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen wurde;

3.
die § 14 Absatz 2 erfüllen, 70 Prozent der Wärmemenge, die für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen wurde.

(2) In Fällen des § 15 Absatz 2 kann bei der Berechnung des Entlastungskontingents nach Absatz 1 Satz 2 nur diejenige verbrauchte Wärmemenge berücksichtigt werden, die in der jeweiligen Entlastungsperiode direkt aus Erdgas oder Strom erzeugt worden ist.



 

Zitierungen von § 17 EWPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 EWPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 EWPBG Entlastung mit Wärme belieferter Kunden
... Absatz 3 geltenden Referenzpreis sowie 3. die Höhe des Entlastungskontingents nach § 17 und die Höhe des Entlastungsbetrags. (5) Ist die Differenz ...
§ 15 EWPBG Ermittlung des Entlastungsbetrags für Wärme (vom 03.08.2023)
... als Produkt aus dem Differenzbetrag nach § 16 und dem Entlastungskontingent nach § 17 , gedeckelt durch die jeweils geltende Höchstgrenze nach § 18, und sodann geteilt durch ...
§ 20 EWPBG Jahresendabrechnung (vom 03.08.2023)
... Entlastungskontingent, absolut sowie als Prozentsatz in Relation zu dem nach § 10 und § 17 insgesamt zustehenden Entlastungskontingent, 3. die Summe der Zahlungen des ... im Kalenderjahr 2023, absolut sowie als Prozentsatz in Relation zu dem nach § 10 und § 17 insgesamt zustehenden Entlastungskontingent, enthält und 3. sicherstellt, dass ...
§ 23 EWPBG Mitteilungspflichten des Lieferanten (vom 03.08.2023)
... Entlastungskontingent, absolut sowie als Prozentsatz in Relation zu dem nach § 10 oder § 17 insgesamt zustehenden Entlastungskontingent, b) den Referenzpreis, der dem ...
§ 32 EWPBG Vorauszahlungsanspruch des Lieferanten (vom 03.08.2023)
... 16 Absatz 3 Nummer 1 und 2. einem Viertel der Summe des Entlastungskontingents nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 für diese Kunden. Im ersten Kalendervierteljahr 2023 schließt der ... 16 Absatz 3 Nummer 2 und 2. einem Viertel der Summe des Entlastungskontingents nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 für diese Kunden. Bei der Berechnung nach Satz 1 Nummer 2 sind für ... 16 Absatz 3 Nummer 3 und 2. einem Viertel der Summe des Entlastungskontingents nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 für diese Kunden. Bei der Berechnung nach Satz 1 Nummer 2 sind für ...
§ 39 EWPBG Verordnungsermächtigung (vom 03.08.2023)
... nach den §§ 9 und 16, des Entlastungskontingents nach den §§ 10 und 17 , der Höchstgrenzen nach § 18 sowie die Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten ...