(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Daten und Nachweise dürfen von den zuständigen Behörden außerdem zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verarbeitet werden.
... sowie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eingehalten werden. Die §§ 17 , 18, 30 und 31 finden in dem Umfang entsprechend Anwendung, in dem eine Aufgabenübertragung ...