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§ 20 - Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
Geltung ab 24.08.2012; FNA: 2129-57 Umweltschutz
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Geltung ab 24.08.2012; FNA: 2129-57 Umweltschutz
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§ 20 Überwachungskonzept
(1) 1Der Betreiber ist verpflichtet, für den Zeitraum ab Errichtung des Kohlendioxidspeichers bis zur Übertragung der Verantwortung nach § 31 ein Überwachungskonzept für die Planung und Durchführung der Überwachung nach § 22 Absatz 1 und 2, insbesondere nach Maßgabe der Anlage 2, zu erstellen. 2Dem Überwachungskonzept sind die Angaben beizufügen, die nach § 45 Absatz 3 erforderlich sind.
(2) 1Das Überwachungskonzept ist unbeschadet des § 21 Absatz 2 nach Maßgabe der Anlage 2 alle fünf Jahre zu aktualisieren, um neuen Erkenntnissen in der Einschätzung der Langzeitsicherheit, von Leckagerisiken und von Risiken für Mensch und Umwelt sowie den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. 2Eine Änderung des Überwachungskonzepts gegenüber der Fassung, die nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss war, bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde, soweit die Änderung nicht Teil des Anpassungsprozesses nach § 21 Absatz 2 ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes G. v. 25. November 2025 BGBl. 2025 I Nr. 282 m.W.v. 28. November 2025
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Frühere Fassungen von § 20 KSpTG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 28.11.2025 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 20 KSpTG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KSpTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KSpTG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 KSpTG Antrag auf Planfeststellung (vom 01.01.2024)
... 1. den Sicherheitsnachweis (§ 19), 2. das Überwachungskonzept ( § 20 ), 3. das vorläufige Stilllegungs- und Nachsorgekonzept (§ 17 Absatz 2) ...
§ 17 KSpTG Stilllegung
... Sicherheitsnachweis nach § 19 und aus einem aktualisierten Überwachungskonzept nach § 20 unter Beachtung der Bestimmungen der Anlage 2 Nummer 2. (3) Die Genehmigung ...
§ 22 KSpTG Eigenüberwachung
... Der Betreiber hat auf Grundlage des Überwachungskonzepts nach § 20 den Kohlendioxidspeicher und den Speicherkomplex, insbesondere die Anlagen zur Injektion, das ...
§ 26 KSpTG Regelung von Anforderungen an das Verfahren; Verordnungsermächtigungen (vom 28.11.2025)
... und Vorlage des Sicherheitsnachweises nach § 19, des Überwachungskonzepts nach § 20 und des Stilllegungs- und Nachsorgekonzepts nach § 17 Absatz 2 Satz 2 näher zu ...
§ 38 KSpTG Anwendung von Vorschriften (vom 28.11.2025)
... § 11 Absatz 1 und 2, die §§ 14, 15, 19 Satz 4, § 20 Absatz 1 Satz 2 sowie § 30 Absatz 1 Nummer 3 finden für Forschungsspeicher und die Untersuchung des ...
§ 45 KSpTG Übergangsvorschrift (vom 28.11.2025)
... Inkrafttreten des Gesetzes beantragt. (3) Die erforderlichen Angaben nach § 20 Absatz 1 Satz 2 ergeben sich aus den Bestimmungen der Entscheidung der Kommission 2007/589/EG vom 18. Juli 2007 ...
Anlage 2 KSpTG (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
... Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts Das in § 20 Absatz 1 genannte Überwachungskonzept wird unter Zugrundelegung der nach Anlage 1 Stufe 3 ... Daten, die im Laufe der Durchführung des Überwachungskonzepts gemäß § 20 Absatz 1 erhoben worden und in die entsprechenden Modellierungen eingegangen sind. Sie dient ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 282
Artikel 1 KSpGÄndG Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
... abzugeben. § 39 Absatz 2 Satz 5 und 6 ist entsprechend anzuwenden." 16. In § 20 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 45 Absatz 4" durch die Angabe „§ 45 Absatz 3" ... und Vorlage des Sicherheitsnachweises nach § 19, des Überwachungskonzepts nach § 20 und des Stilllegungs- und Nachsorgekonzepts nach § 17 Absatz 2 Satz 2 näher zu ...
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