Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027

§ 26 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 26 Anforderungen an Abwicklungspläne



(1) Der Abwicklungsplan enthält die Abwicklungsmaßnahmen, die die Abwicklungsbehörde treffen kann, wenn das Versicherungsunternehmen die Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllt.

(2) Bei der Festlegung der Optionen für die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und -befugnissen werden in den Abwicklungsplänen einschlägige Abwicklungsszenarien berücksichtigt, einschließlich des Szenariums, in dem der Ausfall des Versicherungsunternehmens idiosynkratischer Natur ist, und des Szenariums, in dem der Ausfall zu Zeiten allgemeiner finanzieller Instabilität oder systemweiter Ereignisse eintritt.

(3) In den Abwicklungsplänen wird von keiner außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, außer der etwaigen Inanspruchnahme von Sicherungssystemen für Versicherungen oder Finanzierungsmechanismen, ausgegangen.

(4) 1Unbeschadet der §§ 7 und 8 sind in den Abwicklungsplänen Optionen für die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und die Ausübung von Abwicklungsbefugnissen in Bezug auf das Versicherungsunternehmen darzulegen. 2Die Abwicklungspläne haben, sofern angemessen und möglich in quantifizierter Form, insbesondere alles Folgende zu enthalten:

1.
eine zusammenfassende Darstellung der Hauptbestandteile des Abwicklungsplans,

2.
eine zusammenfassende Darstellung der seit der Vorlage der letzten abwicklungsrelevanten Informationen eingetretenen wesentlichen Veränderungen innerhalb des Unternehmens,

3.
Ausführungen dazu, wie kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche im erforderlichen Umfang rechtlich und wirtschaftlich von anderen Funktionen getrennt werden könnten, um ihre Fortführung nach einem Ausfall des Unternehmens sicherzustellen,

4.
eine Beschreibung der Vermögenswerte, die voraussichtlich als Sicherheit anerkannt werden könnten,

5.
eine Schätzung des Zeitrahmens für die Durchführung jedes wesentlichen Aspekts des Plans,

6.
eine detaillierte Darstellung der nach § 37 vorgenommenen Bewertung der Abwicklungsfähigkeit, einschließlich der Bewertung der Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Liquidation im regulären Insolvenzverfahren,

7.
eine Beschreibung etwaiger nach § 42 verlangter Maßnahmen zum Abbau beziehungsweise zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit, die im Rahmen der nach § 37 vorgenommenen Bewertung festgestellt wurden,

8.
eine Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Abwicklungsoptionen, wobei von keiner außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, außer der etwaigen Inanspruchnahme von Sicherungssystemen für Versicherungen oder Finanzierungsmechanismen, ausgegangen wird,

9.
eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Abwicklungsstrategien, die in den unterschiedlichen Szenarien und dem entsprechenden Zeitrahmen angewandt werden könnten,

10.
Erläuterungen zu kritischen wechselseitigen Abhängigkeiten,

11.
eine Analyse der Auswirkungen des Abwicklungsplans für die Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich einer Bewertung der damit verbundenen Kosten, und eine Beschreibung der vorgesehenen Verfahren zur Anhörung des Personals und seiner Vertreter während des Abwicklungsprozesses, gegebenenfalls unter Berücksichtigung nationaler Systeme für den Dialog mit Sozialpartnern,

12.
einen Plan für die Kommunikation mit den Medien und der Öffentlichkeit,

13.
eine Beschreibung der wesentlichen Prozesse und Systeme zur Fortführung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens und

14.
gegebenenfalls Stellungnahmen des Unternehmens zu dem Abwicklungsplan.

3Die zusammenfassende Darstellung der Hauptbestandteile des Abwicklungsplans nach Satz 2 Nummer 1 wird dem Versicherungsunternehmen offengelegt.



 

Zitierungen von § 26 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 VSAG Vereinfachte Anforderungen
... und die Einzelheiten der Abwicklungs- und Gruppenabwicklungspläne nach den §§ 25 bis 35 sowie den Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 36; 2. den Zeitpunkt, ...
§ 31 VSAG Anforderungen an Gruppenabwicklungspläne
... Unterstützung aus öffentlichen Mitteln ausgegangen wird, 6. werden die in § 26 Absatz 4 genannten Elemente aufgeführt. (2) Bei der Erstellung von ...
§ 106 VSAG Beseitigung verfahrenstechnischer Hindernisse für die Herabschreibung oder Umwandlung
... 2 im Zuge der Ausarbeitung und Fortschreibung der Abwicklungspläne nach den §§ 25 bis 28. (4) Die Abwicklungsanordnung ersetzt für die durch sie ...