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§ 36e - Personalausweisverordnung (PAuswV)

§ 36e Muster der eID-Karte



1Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. 2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1 entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 36e PAuswV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.02.2026Artikel 3 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
aktuell vorher 01.11.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
vom 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
aktuellvor 01.01.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36e PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36e PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... Person besitzt, zu überprüfen hat." 15. Der bisherige § 36d wird § 36e . 16. § 37 wird wie folgt ...

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 3 PassAuswÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... Vorschriften § 36d Abweichende Regelung für die eID-Karte § 36e Muster der eID-Karte Abschnitt 12 Schlussvorschriften § 37 ... b) Die bisherigen Nummern 3 bis 10 werden zu den Nummern 2 bis 9. 37. § 36e wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Anhang" durch ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 2 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... § 12a, 9. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 10. § 22. § 36d Muster der eID-Karte Die eID-Karte ist nach dem in Anhang 3a abgedruckten Muster ...