§ 39 Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung
1Nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens sind die Ausländerbehörden für den Erlass von Entscheidungen und Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts zuständig.
2In den Fällen des
§ 74 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt dies ab erstmaligem Eintritt der Vollziehbarkeit.
3Dies gilt auch für das Wiederaufgreifen nach
§ 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den Fällen von
§ 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5.
Frühere Fassungen von § 39 AsylG
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... 37 (weggefallen) § 38 Ausreisefrist". p) Die Angabe zu § 39 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 39 Zuständigkeit der ... p) Die Angabe zu § 39 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 39 Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung". q) ... 59 Absatz 1 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes findet entsprechende Anwendung." 48. § 39 wird durch den folgenden § 39 ersetzt: „§ 39 Zuständigkeit der ... findet entsprechende Anwendung." 48. § 39 wird durch den folgenden § 39 ersetzt: „§ 39 Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei ... 48. § 39 wird durch den folgenden § 39 ersetzt: „ § 39 Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung Nach dem ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... „Unterabschnitt 4 Aufenthaltsbeendigung". g) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 (weggefallen)". h) Die Angabe zu der Überschrift des Dritten Abschnitts wird ... des Asylverfahrens nach § 14a Absatz 3" eingefügt. 29. § 39 wird aufgehoben. 30. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „der § 38 Abs. 2 und § 39 " durch die Wörter „des § 38 Absatz 2" ersetzt. 31. In § ...
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