Tools:
Update via:
§ 44 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
| |
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
| |
§ 44 Einbau einer solarthermischen Anlage
1Wird eine solarthermische Anlage mit Flüssigkeiten als Wärmeträger genutzt, müssen die darin enthaltenen Kollektoren oder muss das System mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark" zertifiziert sein, solange und soweit die Verwendung einer CE-Kennzeichnung nach Maßgabe eines Durchführungsrechtsaktes auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG nicht zwingend vorgeschrieben ist. 2Die Zertifizierung muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich G. v. 23. Juli 2026 BGBl. 2026 I Nr. 226 m.W.v. 29. Juli 2026
Frühere Fassungen von § 44 GModG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 29.07.2026 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226 |
| aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280 |
| aktuell | vor 01.01.2024 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 44 GModG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GModG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 GModG Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude (vom 29.07.2026)
... § 16 oder § 19 vermieden werden und 3. die Maßgaben der §§ 42 bis 45 entsprechend eingehalten werden. (3) Die Anforderungen an die Errichtung von ...
§ 42 GModG Grundsatz (vom 29.07.2026)
... Optionen oder für eine Kombination daraus, sind die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten. (2) Optionen für den Ersatz einer Heizungsanlage sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... von Teil 3 Abschnitt 2 wird gestrichen. f) Die Angaben zu den §§ 52 bis 56 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 52 (weggefallen) ... § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) § 56 (weggefallen) ". g) Nach der Angabe zu § 60 werden die folgenden Angaben eingefügt: ... Überschrift von Teil 3 Abschnitt 2 wird gestrichen. 20. Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § 53 ... (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) § 56 (weggefallen) ". 21. Nach § 60 wird folgender § 60a eingefügt: ... Absatz 1" durch die Wörter „§ 71 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „ § 56 " durch die Wörter „§ 4 Absatz 4 oder § 9a" ersetzt. b) ... 41" gestrichen. bbb) In Buchstabe b werden die Wörter „im Falle des § 56 " durch die Wörter „in den Fällen von § 4 Absatz 4 und § 9a" ... oder". bbb) In Buchstabe b werden die Wörter „im Falle des § 56 " durch die Wörter „in den Fällen von § 4 Absatz 4 und § 9a" ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird § 44 Einbau einer solarthermischen Anlage § 45 Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung ... durch die folgende Nummer 3 ersetzt: „3. die Maßgaben der §§ 42 bis 45 entsprechend eingehalten werden." b) Nach Absatz 3 werden die folgenden ... Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden". 22. Die §§ 42 bis 45 werden durch die folgenden §§ 42 bis 45 ersetzt: „§ 42 ... 22. Die §§ 42 bis 45 werden durch die folgenden §§ 42 bis 45 ersetzt: „§ 42 Grundsatz (1) Wird eine Heizungsanlage in ... Optionen oder für eine Kombination daraus, sind die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten. (2) Optionen für den Ersatz einer Heizungsanlage sind ... von zwölf Monaten mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Pflicht anzuwenden. § 44 Einbau einer solarthermischen Anlage Wird eine solarthermische Anlage mit ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
... mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung nach § 56 Absatz 2 ausgestattet ist oder". d) Nach Absatz 4 wird der folgende Absatz 5 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/44_GModG.htm
