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§ 56 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige



Basislehrgänge oder Auffrischungslehrgänge lässt die zuständige Behörde unter den folgenden Voraussetzungen zu:

1.
die Lehrgänge und Prüfungen entsprechen

a)
bei Sachkundigen für Flüssigerdgas den Vorgaben nach § 47,

b)
bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49;

2.
die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch unter Einsatz von Simulatoren, und Lernmaterialien sind ordnungsgemäß dokumentiert und ermöglichen den Teilnehmenden das Erreichen des jeweiligen Befähigungsstandards;

3.
die Programme zur Vermittlung der jeweiligen Befähigungen werden von befähigten Personen durchgeführt, die über sichere Kenntnisse des Lehrgangs verfügen;

4.
die Prüfungen zur Feststellung der Erfüllung der jeweiligen Befähigungsstandards werden von befähigten Prüfenden durchgeführt, die nicht von Interessenskonflikten betroffen sind.





 

Frühere Fassungen von § 56 BinSchPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.09.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
vom 22.09.2022 BGBl. I S. 1518

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 56 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 BinSchPersV Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas (vom 30.09.2022)
... Der Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas muss nach § 56 zugelassen sein und enthalten: 1. eine theoretische Ausbildung, die das Erlangen der in ...
§ 49 BinSchPersV Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (vom 30.09.2022)
... Der Basislehrgang muss nach § 56 zugelassen sein und enthalten: 1. eine theoretische Ausbildung, die das Erlangen der in ...
§ 50 BinSchPersV Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (vom 30.09.2022)
... Auffrischungslehrgang muss nach § 56 zugelassen sein und aus der Anlage 19 Schwerpunkte zu typischen Gefahrensituationen, insbesondere ...
§ 57 BinSchPersV Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige (vom 14.04.2023)
... Jahre verlängert, wenn die antragstellende Person nachweist, dass die Voraussetzungen nach § 56 weiterhin vorliegen. (3) Das Verzeichnis der zugelassenen Lehrgänge wird von der ... veröffentlicht. (4) Erfüllt ein Lehrgang die Voraussetzungen des § 56 nicht mehr, so kann die zuständige Behörde die Zulassung 1. widerrufen ...
§ 86 BinSchPersV Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (vom 30.09.2022)
... b) innerhalb des letzten Jahres mindestens 90 Tage oder 2. im Rahmen eines nach § 56 zugelassenen Auffrischungslehrgangs eine neue Prüfung nach § 47 Absatz 2 mit Erfolg ...
§ 87 BinSchPersV Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (vom 30.09.2022)
... die Sachkundigen neben ihrer Identität nachweisen können, dass sie im Rahmen eines nach § 56 zugelassenen Auffrischungslehrgangs eine neue Prüfung nach § 50 Satz 2 mit Erfolg ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... Auffrischungslehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV § 16.05 RheinSchPersV 275 - 545 1102 Zulassung ... eines Lehrgangs für Sachkundige für Flüssigerdgas § 56 BinSchPersV § 15.04 RheinSchPersV 275 - 545 1103 Zulassung ...

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (FahrSiLehrgZulV)
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 125
§ 3 FahrSiLehrgZulV Zulassungsentscheidung
... kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen des § 56 Binnenschiffspersonalverordnung oder dieser Verordnung erfüllt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... und Weiterbildungsprogrammen". c) Die Angaben zu den §§ 55 bis 57 werden wie folgt gefasst: „§ 55 Ausbildungsprogramme und ... „§ 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige  ... im Bundesanzeiger. § 57 Absatz 2, 4 und 5 gilt entsprechend." 33. § 56 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... Satzteil wie folgt gefasst: „Erfüllt ein Lehrgang die Voraussetzungen des § 56 nicht mehr, so kann die zuständige Behörde die Zulassung". bb) In Satz ... nach § 50 teilgenommen haben" durch die Wörter „im Rahmen eines nach § 56 zugelassenen Auffrischungslehrgangs eine neue Prüfung nach § 50 Satz 2 mit Erfolg ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 4 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
...  Auffrischungslehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV § 16.05 RheinSchPersV 275 - 545 1102 Zulassung ... eines Lehrgangs für Sachkundige für Flüssigerdgas § 56 BinSchPersV § 15.04 RheinSchPersV 275 - 545 1103 Zulassung ...

Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... eines Basislehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV 275 - 545 1112 Zulassung eines Auffrischungslehrgangs ... eines Auffrischungslehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV 275 - 545 1113 Zulassung eines Lehrgangs für ... eines Lehrgangs für Sachkundige für Flüssigerdgas § 56 BinSchPersV 275 - 545 1114 Zulassung eines Lehrgangs grundlegende  ...