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§ 64 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 64 Einwilligung



(1) 1Eine Übertragung nach § 62 bedarf der Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers. 2Die Einwilligung muss auf einen Entwurf der Abwicklungsanordnung Bezug nehmen, der der erlassenen Abwicklungsanordnung inhaltlich entspricht.

(2) 1Im Fall des § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bedarf die Einwilligung der öffentlichen Beurkundung. 2Der Entwurf der Abwicklungsanordnung ist der Einwilligung als Anlage beizufügen.

(3) Das Vorliegen der Einwilligung ist in der Abwicklungsanordnung zu dokumentieren.




 

Zitierungen von § 64 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 VSAG Eintragung der Übertragung
... notariell beurkundete Einwilligungserklärung des übernehmenden Rechtsträgers nach § 64 Absatz 2 Satz 1 beizufügen. (2) Besteht die Gegenleistung in Anteilen an dem übernehmenden ...
§ 87 VSAG Rückübertragung nach Unternehmensveräußerung
... Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt ist und der Erwerber in entsprechender Anwendung des § 64 eingewilligt hat. (2) § 83 Absatz 3 und 4 gilt ...
§ 90 VSAG Anschlussübertragung
... vom Brückenunternehmen auf einen erwerbenden Dritten übertragen. § 64 gilt für die Einwilligung des Dritten entsprechend. (2) § 66 Absatz ...
§ 95 VSAG Wirkungen der Übertragung auf einen Sicherungsfonds
... so 1. erfolgt die Übertragung nach Maßgabe der §§ 62 bis 70 und 75, wobei entgegen § 64 eine Einwilligung des zuständigen Sicherungsfonds ... erfolgt die Übertragung nach Maßgabe der §§ 62 bis 70 und 75, wobei entgegen § 64 eine Einwilligung des zuständigen Sicherungsfonds entbehrlich ist; 2. gilt § ...
§ 109 VSAG Allgemeine Befugnisse
... Unternehmens auf einen übernehmenden Rechtsträger zu übertragen, soweit dieser nach § 64 einwilligt; 5. die Befugnis, Versicherungsforderungen umzustrukturieren oder den ...
§ 136 VSAG Inhalt der Abwicklungsanordnung
...  4. sofern einschlägig, Angaben zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 ; 5. sofern einschlägig, Angaben zur Gegenleistung oder zur ...