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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 62 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 62 Übertragung
§ 62 wird in 20 Vorschriften zitiert
(1) Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts und der §§ 136 und 137 in der Abwicklungsanordnung anordnen, dass
- 1.
- die von dem in Abwicklung befindlichen Unternehmen ausgegebenen Anteile oder anderen Eigentumstitel oder alle oder einzelne Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten des in Abwicklung befindlichen Unternehmens übertragen werden auf
- a)
- einen Erwerber im Fall des Instruments der Unternehmensveräußerung oder
- b)
- ein Brückenunternehmen oder ein Sicherungssystem für Versicherungen im Fall des Instruments des Brückenunternehmens,
- 2.
- alle oder einzelne Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Unternehmens auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen werden im Fall des Instruments der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.
(2) 1Übertragungsgegenstände sind insbesondere die übertragenen Anteile oder anderen Eigentumstitel, Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten. 2Übernehmender Rechtsträger sind der Erwerber, das Brückenunternehmen, ein Sicherungsfonds oder die Vermögensverwaltungsgesellschaft, soweit auf sie Anteile oder andere Eigentumstitel, Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten übertragen werden.
(3) 1Unbeschadet der Bestimmungen in Kapitel 5 haben Anteilseigner oder Gläubiger des in Abwicklung befindlichen Unternehmens und andere Dritte, deren Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten nicht mit Hilfe des Instruments der Unternehmensveräußerung, des Instruments des Brückenunternehmens oder des Instruments der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen werden, keine Rechte oder Ansprüche in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten oder in Bezug auf den Verwaltungs- oder Aufsichtsrat oder die Geschäftsleitung des Brückenunternehmens oder der Vermögensverwaltungsgesellschaft. 2Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.
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Zitierungen von § 62 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... Rechten oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Unternehmens nach § 62 Absatz 1 Nummer 2 durch eine Abwicklungsbehörde auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft; 52. ... auf einen Erwerber, bei dem es sich nicht um ein Brückenunternehmen handelt, nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a durch eine Abwicklungsbehörde; 54. Instrument des Brückenunternehmens: der ... Rechten oder Verbindlichkeiten eines in Abwicklung befindlichen Brückenunternehmens nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b auf ein Brückenunternehmen; 55. Instrument des geordneten Abwicklungsmanagements: ... Unternehmens übertragen werden; 79. Übertragungsbefugnisse: die in § 62 Absatz 1 genannten Befugnisse, Anteile, andere Eigentumstitel, Schuldtitel, Vermögenswerte, Rechte ...
§ 64 VSAG Einwilligung
... Eine Übertragung nach § 62 bedarf der Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers. Die Einwilligung muss ... der erlassenen Abwicklungsanordnung inhaltlich entspricht. (2) Im Fall des § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bedarf die Einwilligung der öffentlichen Beurkundung. Der Entwurf der ...
§ 66 VSAG Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
... Eine Übertragung nach § 62 vollzieht sich ausschließlich nach Maßgabe dieses Gesetzes in Verbindung mit der nach ...
§ 68 VSAG Eintragung der Übertragung
... und eine Ausfertigung der Abwicklungsanordnung beizufügen. In den Fällen des § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a ist auch die notariell beurkundete Einwilligungserklärung des übernehmenden ...
§ 69 VSAG Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
... 2 ergebender Erfordernisse angemessen ist. (4) In allen Fällen des § 62 gehören Übertragungsgegenstände in einem Insolvenzverfahren über das ...
§ 71 VSAG Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
... Führt die Übertragung von Übertragungsgegenständen nach § 62 auf den übernehmenden Rechtsträger dazu, dass dieser erlaubnis-, zulassungs- oder ...
§ 77 VSAG Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
... von Kopien verlangen. (2) In den Fällen einer Übertragung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 kann die Abwicklungsbehörde alle Maßnahmen anordnen, die zur wirksamen Ausübung ...
§ 81 VSAG Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen
... Rechten oder Verbindlichkeiten auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ( § 62 Absatz 1 Nummer 2 ) nur in Verbindung mit anderen Abwicklungsinstrumenten und nur dann anwenden, wenn 1. ...
§ 85 VSAG Übertragung zu kommerziellen Bedingungen
... Eine Übertragung durch das Instrument der Unternehmensveräußerung ( § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a ) erfolgt zu kommerziellen Bedingungen unter Berücksichtigung der Umstände und im ...
§ 86 VSAG Inhaberkontrollverfahren
... Wenn eine Übertragung von Anteilen nach § 62 Absatz 1 zum Erwerb oder zur Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung führt, nimmt die ... bei der Veräußerung bedeutender Beteiligungen nicht für eine Übertragung nach § 62 Absatz 1 . Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 ist die Abwicklungsbehörde nicht ... mit, ob sie nach § 18 des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Übertragung nach § 62 Absatz 1 untersagt. Untersagt die Aufsichtsbehörde eine Übertragung nach § 62 ... 62 Absatz 1 untersagt. Untersagt die Aufsichtsbehörde eine Übertragung nach § 62 Absatz 1, so kann die Abwicklungsbehörde von dem übernehmenden Rechtsträger verlangen, die nach ... kann die Abwicklungsbehörde von dem übernehmenden Rechtsträger verlangen, die nach § 62 Absatz 1 übertragene Beteiligung innerhalb einer von der Abwicklungsbehörde festgelegten ...
§ 93 VSAG Übertragung auf Sicherungsfonds
... die Abwicklungsziele weiterhin angemessen erreicht werden, kann die Abwicklungsbehörde die in § 62 Absatz 1 Nummer 1 genannten Übertragungsgegenstände auf einen Sicherungsfonds übertragen. ...
§ 95 VSAG Wirkungen der Übertragung auf einen Sicherungsfonds
... überträgt, so 1. erfolgt die Übertragung nach Maßgabe der §§ 62 bis 70 und 75, wobei entgegen § 64 eine Einwilligung des zuständigen Sicherungsfonds ...
§ 136 VSAG Inhalt der Abwicklungsanordnung
... des übernehmenden Rechtsträgers bei Anwendung eines der Abwicklungsinstrumente nach § 62 ; 2. Angaben zu den eingesetzten Abwicklungsinstrumenten, insbesondere a) ... insbesondere a) die Angabe der Übertragungsgegenstände im Fall des § 62 und b) die Angabe der betroffenen relevanten Kapitalinstrumente, Schuldtitel und ...
§ 173 VSAG Ausgleich von Unterdeckungen des Versicherungsbestandes durch einen Sicherungsfonds
... bei diesem verbleibt, oder der übernehmende Rechtsträger im Sinne von § 62 Absatz 2 Satz 2 , soweit der unterdeckte Versicherungsbestand auf diesen übertragen wird. (8) Die ...
§ 177 VSAG Rekapitalisierung
... im geordneten Abwicklungsmanagement oder im Rahmen einer Übertragung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 an der Rekapitalisierung eines Brückenunternehmens oder einer ... dieser Unternehmen erwerben. Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a kann sich der Abwicklungsfonds auch an der Rekapitalisierung des Erwerbers beteiligen. ...
§ 178 VSAG Besicherung von Vermögenswerten
... und Wertpapiere, besichern. Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a kann der Abwicklungsfonds zudem Vermögenswerte des Erwerbers ...
§ 179 VSAG Erwerb von Vermögenswerten
... und Wertpapiere, erwerben. Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a kann der Abwicklungsfonds zudem Vermögenswerte des Erwerbers ...
§ 180 VSAG Garantien für Verbindlichkeiten
... gewähren. Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a kann der Abwicklungsfond auch Garantien zur Besicherung von Verbindlichkeiten des Erwerbers ... ist nicht anzuwenden. (2) Im Rahmen einer Übertragung nach § 62 Absatz 1 kann der Abwicklungsfonds zum Zweck der Refinanzierung des übernehmenden Rechtsträgers ...
§ 181 VSAG Darlehen
... gewähren. Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a kann der Abwicklungsfonds zudem Darlehen an den Erwerber ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG)
G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275
Artikel 2 VSAAG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 2. § 58 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes; 3. § 62 Absatz 3 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes ; 4. § 63 Absatz 1 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes; ...
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