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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 67 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 67 Wirksamwerden der Übertragung
§ 67 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Die Übertragung wird mit der Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung nach § 137 wirksam.
(2) Mit Wirksamwerden der Übertragung gehen die von der Abwicklungsanordnung erfassten Übertragungsgegenstände auf den übernehmenden Rechtsträger über.
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Zitierungen von § 67 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 83 VSAG Rückübertragung von einer Vermögensverwaltungsgesellschaft
... nach § 65 Absatz 2 ist anzupassen. § 66 Absatz 1 und 2, § 67 sowie § 68 Absatz 1, 3 und 4 gelten entsprechend. An die Stelle der in § 68 ...
§ 86 VSAG Inhaberkontrollverfahren
... nach Absatz 1 ausnahmsweise nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung nach § 67 abgeschlossen, so 1. wird die Übertragung wirksam, ohne dass ein Vollzugshindernis ...
§ 87 VSAG Rückübertragung nach Unternehmensveräußerung
... kann innerhalb von vier Monaten nach dem Wirksamwerden der Übertragung nach § 67 Übertragungsgegenstände an die vorherigen Eigentümer der Anteile oder anderer ...
§ 90 VSAG Anschlussübertragung
... die Einwilligung des Dritten entsprechend. (2) § 66 Absatz 1 und 2, § 67 sowie § 68 Absatz 1, 3 und 4 gelten entsprechend. An die Stelle der in § 68 ...
§ 95 VSAG Wirkungen der Übertragung auf einen Sicherungsfonds
... so 1. erfolgt die Übertragung nach Maßgabe der §§ 62 bis 70 und 75, wobei entgegen § 64 eine Einwilligung des zuständigen Sicherungsfonds ...
§ 136 VSAG Inhalt der Abwicklungsanordnung
... zur Bestimmung des Werts der Gesamtheit der Übertragungsgegenstände zum Zeitpunkt des § 67 , insbesondere hinsichtlich der Bestimmung von Ausstattung und Anzahl der als Gegenleistung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG)
G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275
Artikel 2 VSAAG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 4. § 63 Absatz 1 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes; 5. § 67 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes ; 6. § 68 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 3 und 4 des ...
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