Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 87 - Mindeststeuergesetz (MinStG)

§ 87 Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour



Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Anwendung der §§ 84 bis 86 die folgenden Definitionen:

1.
1Ein länderbezogener Bericht (§ 138a der Abgabenordnung) ist qualifiziert, wenn dieser mit einem qualifizierten Konzernabschluss erstellt wurde. 2Ein qualifizierter Konzernabschluss ist einer der folgenden Abschlüsse:

a)
die für Konsolidierungszwecke an konzerneinheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln angeglichenen Jahresabschlüsse der Geschäftseinheiten vor Konsolidierungsanpassungen und Zwischenergebniseliminierungen und ohne Anpassungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 2, sofern diese nach § 15 Absatz 1 Satz 3 nicht zulässig sind, oder

b)
die Jahresabschlüsse der Geschäftseinheiten, sofern diese nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard (§ 7 Absatz 4) oder einem zugelassenen Rechnungslegungsstandard (§ 7 Absatz 37) aufgestellt werden und die in diesen Abschlüssen enthaltenen Informationen auf der Grundlage dieses Rechnungslegungsstandards fortgeführt werden und verlässlich sind, oder

c)
im Fall einer Geschäftseinheit, die allein aus Gründen der Größe oder der Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss der Unternehmensgruppe einbezogen wird (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2), der Jahresabschluss, der für die Erstellung des länderbezogenen Berichts der Unternehmensgruppe verwendet wird.

2.
Die Umsatzerlöse entsprechen der Summe aus den Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen, wie sie im qualifizierten länderbezogenen Bericht ausgewiesen sind.

3.
Die vereinfacht erfassten Steuern entsprechen dem im qualifizierten Konzernabschluss der Unternehmensgruppe ausgewiesenen Ertragsteueraufwand, nach Bereinigung aller nicht erfasster Steuern und ungewisser Steuerrückstellungen.

4.
Der Gewinn oder Verlust vor Steuern ist das Jahresergebnis vor Steuern, wie es im qualifizierten länderbezogenen Bericht ausgewiesen ist, erhöht um einen nicht realisierten Nettoverlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

5.
1Ein nicht realisierter Nettoverlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist die Summe aller Verluste, verringert um etwaige Gewinne, die auf einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalbeteiligungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 beruhen. 2Dies gilt nur, wenn der Verlust 50 Millionen Euro für ein Steuerhoheitsgebiet übersteigt.

6.
Der vereinfacht berechnete effektive Steuersatz für ein Steuerhoheitsgebiet wird wie folgt berechnet:

Formel (BGBl. 2023 I Nr. 397 S. 55)


7.
Der Übergangssteuersatz beträgt für die Geschäftsjahre, die in den Jahren 2023 und 2024 beginnende 15 Prozent, für im Jahr 2025 beginnende 16 Prozent und für im Jahr 2026 beginnende 17 Prozent.

8.
1Qualifizierte Gesellschafter einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit ist, sind die in § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten. 2Qualifizierte Gesellschafter einer obersten Muttergesellschaft, die einem Dividendenabzugsregime unterliegen, sind die in § 70 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten.



 

Zitierungen von § 87 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 MinStG Mindeststeuer-Verlustwahlrecht
... Sofern die Voraussetzungen nach § 83 oder nach den §§ 84 bis 87 erfüllt sind und die Unternehmensgruppe den CbCR-Safe-Harbour tatsächlich anwendet, ...
§ 67 MinStG Joint Venture
... seiner Tochtergesellschaften erfolgt entsprechend den Teilen 3 bis 7 sowie den §§ 84 bis 87 , als handle es sich bei den Tochtergesellschaften um Geschäftseinheiten einer ...
§ 78 MinStG Überprüfung der Anspruchsberechtigung
... Die Safe-Harbour-Regelungen, die nach den §§ 79 bis 81, 84 bis 87 und 89 für ein Steuerhoheitsgebiet (Safe-Harbour-Steuerhoheitsgebiet) in Anspruch genommen ...
§ 82 MinStG Steuerattribute des Übergangsjahres
... fällt. Sofern die Voraussetzungen nach § 83 oder nach den §§ 84 bis 87 erfüllt sind und die Unternehmensgruppe den CbCR-Safe-Harbour in Bezug auf ein ...
§ 84 MinStG Verwendung länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmensgruppen (CbCR-Safe-Harbour)
... Bericht ausweist oder 2. einem vereinfacht berechneten effektiven Steuersatz ( § 87 Nummer 6 ) für dieses Steuerhoheitsgebiet unterliegt, wenn dieser mindestens dem ...
§ 97 MinStG Währungsumrechnungen
... 56 Absatz 1, § 80 Absatz 3, § 83 Absatz 2 Nummer 2, § 84 Absatz 1 Nummer 1 und § 87 Nummer 5 zum Devisenkurs der Europäischen Zentralbank des letzten Monats des Kalenderjahres ...