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§ 93 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff



(1) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Herstellung von Grünem Wasserstoff zu bestimmen, um sicherzustellen, dass nur Wasserstoff als Grüner Wasserstoff gilt, der ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde und der mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung vereinbar ist. 2Hierbei ist vorzusehen, dass für die Herstellung des Wasserstoffs nur Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht werden darf, der keine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen hat. 3Darüber hinaus können insbesondere nähere Bestimmungen erlassen werden:

1.
zu den Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, deren Strom zur Herstellung von Grünem Wasserstoff verwendet werden kann, insbesondere zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Anlagen im Verhältnis zur Inbetriebnahme der Anlage zur Herstellung von Grünem Wasserstoff,

2.
zum zeitlichen Verhältnis von Stromerzeugung und Wasserstoffherstellung,

3.
zum räumlichen Verhältnis der Anlage zur Erzeugung von Grünem Wasserstoff zur Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien,

4.
zu einer Einführungsphase, in der von den Anforderungen der Nummern 1 bis 3 in vorgegebenem Maß abgewichen werden kann, und

5.
zu besonderen Anforderungen an Demonstrations- und Pilotvorhaben.

4Außerdem kann bestimmt werden, dass auch chemische Verbindungen, die ausschließlich aus Grünem Wasserstoff erzeugt werden, als Grüner Wasserstoff gelten.

(2) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Verordnung nach Absatz 1 auch Anforderungen an die Nachweisführung für die Anforderungen nach Absatz 1 zu bestimmen. 2Hierbei können insbesondere nähere Anforderungen daran gestellt werden, wie vertragliche Beziehungen, die Stromlieferungen zur Herstellung von Grünem Wasserstoff zugrunde liegen, die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 nachweisen können.

(3) Im Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 wird die Bundesregierung auch ermächtigt, Grünen Wasserstoff durch einen Verweis auf die Verordnung nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bestimmen.



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Frühere Fassungen von § 93 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 1 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 30.07.2016Artikel 9 Strommarktgesetz
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
aktuellvor 30.07.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 93 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... „Grüner Wasserstoff" Wasserstoff, der nach Maßgabe der Verordnung nach § 93 elektrochemisch durch den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, wobei ...
§ 96 EEG 2023 Gemeinsame Bestimmungen (vom 01.01.2023)
... Die Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 88, 88b, 88c, 88d, 88e, 88f, 89, 91, 92, 93 und 95 Nummer 2 bedürfen der Zustimmung des Bundestages. (2) Wenn ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
Artikel 1 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Artikel 1 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
Sonstige
Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 26 EnFG Anforderungen an Grünen Wasserstoff
... Anforderungen an Grünen Wasserstoff werden in einer Rechtsverordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes  ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...

Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 53 WindSeeG Bewertung der Gebote, Kriterien (vom 01.01.2023)
... Wasserstoff im Herstellungsprozess nachweist. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden für den Anteil des Grünen Wasserstoffs keine Punkte vergeben. Die ... Die Verwendung Grünen Wasserstoffs wird gemäß der Verordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nachgewiesen. (4) Der Umfang der Lieferung von auf der ausgeschriebenen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „Grüner Wasserstoff" Wasserstoff, der nach Maßgabe der Verordnung nach § 93 elektrochemisch durch den Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, wobei ... „für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und" ersetzt. 21. § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen ... Sicherheit und" ersetzt. 21. § 93 wird wie folgt gefasst: „ § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff (1) Die ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Ende durch einen Punkt ersetzt. b) Nummer 7 wird aufgehoben. 57. In § 93 Nummer 8 wird die Angabe „46" durch die Angabe „46a" ersetzt. 58. ... § 44a Absatz 3 Nummer 2" durch die Wörter „der Rechtsverordnung nach § 93 " ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung". cc) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Verordnungsermächtigung zu ... cc) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: „ § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff". dd) ... verringert." c) In Absatz 3 werden die Wörter „Rechtsverordnung nach § 93 dieses Gesetzes oder nach § 111f des Energiewirtschaftsgesetzes" durch das Wort ... Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und die nach dem Inkrafttreten der Verordnung nach § 93 in Betrieb genommen worden sind, wird von einer Begrenzung nach Absatz 2 nur erfasst, wenn die ... ist. (2) Absatz 1 ist 1. erst anwendbar, wenn eine Verordnung nach § 93 die Anforderungen an die Herstellung von Grünem Wasserstoff bestimmt hat, und 2. ... Satz 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 3" ersetzt. 138. § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen ... 2 Satz 3" ersetzt. 138. § 93 wird wie folgt gefasst: „ § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff Die ... c) Folgender Absatz wird angefügt: „(4) Die Rechtsverordnungen nach § 93 und nach § 95 Nummer 2 und 3a werden spätestens bis zum 30. Juni 2021 erlassen." ...
Artikel 6 EEG2021-EG Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „ § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes " durch die Wörter „§ 111f des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt. ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... folgt, in dem der von der Bundesnetzagentur nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 veröffentlichte aggregierte Zubau der zusätzlich installierten Leistung durch ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der installierten Leistung der Anlage nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 übermittelt haben, aber die Meldung nach § 71 erfolgt ist. (4) ... d) In Absatz 4 werden die Wörter „auf Grund der Rechtsverordnung nach § 93 " durch die Wörter „in dem Register" ersetzt. 24. § 78 wird ... zu regeln, insbesondere die textliche und grafische Darstellung." 42. § 93 wird wie folgt geändert: a) Im Satzteil vor der Aufzählung werden die ... In Buchstabe c werden die Wörter „nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 " durch die Wörter „an das Register" ersetzt. bb) In Nummer 5 ... In Nummer 5 werden die Wörter „nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 " durch die Wörter „an das Register" und die Wörter „§ 26 ... ersetzt und werden die Wörter „in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 93 " gestrichen. c) In Nummer II.1 sechster Spiegelstrich und Nummer II.2.1 wird ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich ... 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit Ausnahme der ... durch die Wörter „mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden ...

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 17 EEGReformG Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... der Anlage erforderlichen Angaben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes übermittelt hat; die Pflicht nach dem ersten Halbsatz ist ... über die Registrierung der Anlage nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; im Fall des § 3 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz reicht ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Festlegungen nach Absatz 2 Nummer 5 und Nummer 13" eingefügt. 55. Dem § 93 wird folgender Satz angefügt: „Soweit eine Rechtsverordnung auf Grund von ...
Artikel 12 WaStNUG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... die Wörter „und nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes " eingefügt. 18. In § 28 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 9 StroMaG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... werden Daten der registrierten Anlagen nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 Nummer 8 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht und mindestens monatlich ... in das Marktstammdatenregister nach Absatz 1 Satz 3 und 4 ist durch Rechtsverordnung nach § 93 zu regeln." 3. Dem § 12 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:  ... „Satz 2" die Wörter „oder Satz 3" eingefügt. 8. § 93 wird wie folgt geändert: a) Im Satzteil vor der Aufzählung wird die Angabe ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Wasserstoff im Herstellungsprozess nachweist. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden für den Anteil des Grünen Wasserstoffs keine Punkte vergeben. Die Punktzahl aller ... nachgewiesen. Die Verwendung Grünen Wasserstoffs wird gemäß der Verordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nachgewiesen. (4) Der Umfang der Lieferung von auf der ausgeschriebenen Fläche ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
Eingangsformel AnlRegV
... Grund des § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) verordnet das ...
§ 14 AnlRegV Festlegungen (vom 01.03.2015)
... Bundesnetzagentur darf im Rahmen dieser Verordnung Festlegungen nach § 93 Nummer 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes treffen über: 1. Angaben, die ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich abweichend ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...

Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2147; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
§ 27 HkRNDV Datenübermittlung (vom 01.01.2017)
... der zum Betrieb eines Anlagenregisters durch eine Rechtsverordnung aufgrund von § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verpflichtet worden ist, soweit dies im Einzelfall zum Abgleich ...