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Anlage 21 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anlage 21 (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung



Anhang 1 zu Anlage 21 Muster der Teilnahmebescheinigung

Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele

(siehe Anlageband zu BGBl. 2021 I Nr. 81 - PDF)





 

Frühere Fassungen von Anlage 21 BinSchPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.04.2023Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
vom 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
aktuell vorher 30.09.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
vom 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
aktuellvor 30.09.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 21 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 21 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53 BinSchPersV Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
... Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21 ...
§ 98 BinSchPersV Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (vom 14.04.2023)
... geeigneten Ausbildungsbetrieb arbeitet und die Voraussetzungen nach Abschnitt 2 Nummer 1.6 der Anlage 21 erfüllt. Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 ist eine Teilnahmebescheinigung ...
Anlage 21 BinSchPersV (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung (vom 14.04.2023)
... 1 zu Anlage 21 Muster der Teilnahmebescheinigung Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele  ... 1 zu Anlage 21 Muster der Teilnahmebescheinigung Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele (siehe Anlageband zu BGBl. ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... eines Lehrgangs grundlegende Sicherheitsausbildung § 53 i. V. m. Anlage 21 BinSchPersV 275 - 545 1104 Zulassung eines Lehrgangs ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Artikel 4 1. BinSchStrOuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... die Wörter „bis zum Ablauf des 17. Januar" ersetzt. 8. Im Anhang 2 zu Anlage 21 wird in der Tabelle „Lernziele" der Tabellenkopf wie folgt gefasst:  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... geeigneten Ausbildungsbetrieb arbeitet und die Voraussetzungen nach Abschnitt 2 Nummer 1.6 der Anlage 21 erfüllt." bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Satz 1 ... die Wörter „von Rhein-km 335,92 (Schleuse Iffezheim)" ersetzt. 74. Anlage 21 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:  ... c) Der Anhang 2 wird wie folgt gefasst: „Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele Lfd. Nummer ... unterrichtet werden, die nicht die Voraussetzungen nach Abschnitt 2 Nummer 1.5 und 1.6 der Anlage 21 erfüllt. ** Kann entfallen, wenn der Lehrgangsanbieter bestätigt, dass die ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... bis VII werden aufgehoben. b) Der bisherige Teil VIII wird Teil III. 50. Anlage 21 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 4 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... eines Lehrgangs grundlegende Sicherheitsausbildung § 53 i. V. m. Anlage 21 BinSchPersV 275 - 545 1104 Zulassung eines Lehrgangs  ...

Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... eines Lehrgangs grundlegende Sicherheitsausbildung § 53 i. V. m. Anlage 21 BinSchPersV 275 - 545 1115 Zulassung eines ...