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Anlage D3 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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Anlage D3 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz



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Klebeetikett -
Muster für das Klebeetikett „Fiktionsbescheinigung" (BGBl. 2019 I S. 11)


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Trägervordruck; Vorderseite -
Muster Fiktionsbescheinigung Vorderseite (BGBl. 2020 I S. 2607)


Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jede dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

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Trägervordruck; Rückseite -
Muster Fiktionsbescheinigung Rückseite (BGBl. 2020 I S. 2607)




 
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Frühere Fassungen von Anlage D3 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.12.2020Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
aktuell vorher 23.01.2019Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 14.01.2019 BGBl. I S. 10
aktuellvor 23.01.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage D3 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage D3 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023)
...  3. für die Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D3 abgedruckte Muster, 4. für den Reiseausweis für Ausländer (§ 4 Abs. ...
§ 59 AufenthV Muster der Aufenthaltstitel (vom 01.11.2023)
... nach Anlage D11 oder D11a; ist dem Ausländer ein Dokument entsprechend einem in Anlage D1 bis D3 vorgesehenen Muster ausgestellt worden oder wird ihm ein solches Dokument ausgestellt, ist die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... erforderlichen Aufenthaltstitel weiterhin ausgeübt werden." 8. Anlage D3 wird wie folgt geändert: a) Das Bild nach den Wörtern „- ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
Artikel 1 17. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" (BGBl. 2019 I S. 11)] ". 20. In Anlage D3 wird das Muster für das Klebeetikett „Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 ...

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 3 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... nach Anlage D11 oder D11a; ist dem Ausländer ein Dokument entsprechend einem in Anlage D1 bis D3 vorgesehenen Muster ausgestellt worden oder wird ihm ein solches Dokument ausgestellt, ist die ...