Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (MtDBwVVDV)

Artikel 1 V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227, S. 2
Geltung ab 01.08.2024; FNA: 2030-8-5-27 Beamte
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 4 Wehrtechnische Fachgebiete
§ 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
§ 6 Bewertung im Vorbereitungsdienst
§ 7 Nachteilsausgleich
§ 8 Erholungsurlaub
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
§ 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
§ 10 Beschäftigungsdienststelle
§ 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
§ 13 Auswahlkommission
§ 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
§ 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Teil 3 Ausbildung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
§ 22 Ausbildungsleitung
§ 23 Ausbildungsbeauftragte
§ 24 Ausbildende
§ 25 Ausbildungsrahmenplan
§ 26 Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
§ 27 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
§ 28 Ausbildungsplan
§ 29 Ausbildungsinhalte
Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
§ 30 Durchführungsort und Durchführungsart
§ 31 Lehrgänge
§ 32 Einführungslehrgang
§ 33 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst"
§ 34 Lehrgang „Datenverarbeitung"
§ 35 Abschlusslehrgang
Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
§ 36 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
§ 37 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
§ 38 Bewertung der Klausuren und Leistungstests
§ 39 Rangpunktzahlen der Lehrgänge
§ 40 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
§ 41 Ordnungsverstoß
Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
§ 42 Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst"
§ 43 Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den Abschlusslehrgang
Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
§ 44 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
§ 45 Inhalte der berufspraktischen Ausbildung
§ 46 Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
§ 47 Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
§ 48 Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung
Teil 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 49 Zweck der Laufbahnprüfung
§ 50 Zulassung zur Laufbahnprüfung
§ 51 Teile der Laufbahnprüfung
§ 52 Prüfungsamt
§ 53 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
§ 54 Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 55 Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 56 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 57 Protokoll über die Laufbahnprüfung
§ 58 Ort und Termin der Laufbahnprüfung
Abschnitt 2 Schriftliche Prüfung
§ 59 Zweck der schriftlichen Prüfung
§ 60 Klausuren der schriftlichen Prüfung
§ 61 Durchführung der Klausuren
§ 62 Protokolle über die schriftliche Prüfung
§ 63 Bewertung der Klausuren
§ 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
§ 65 Bestehen der schriftlichen Prüfung
Abschnitt 3 Mündliche Prüfung
§ 66 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 67 Zweck der mündlichen Prüfung
§ 68 Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 69 Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 70 Protokolle über die mündliche Prüfung
§ 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
§ 72 Bestehen der mündlichen Prüfung
Abschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 73 Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
§ 74 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 75 Abschlussnote
§ 76 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 77 Wiederholung der Laufbahnprüfung
§ 78 Laufbahnbefähigung
§ 79 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
§ 80 Verhinderung
§ 81 Ordnungsverstoß
§ 82 Prüfungsakten und Einsichtnahme
Teil 5 Schlussvorschrift
§ 83 Übergangsvorschrift


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