Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des Bundesanzeigers (UntRegÜVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.01.2015 BGBl. I S. 16 (Nr. 2); Geltung ab 27.01.2015
|

Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des Bundesanzeigers


Artikel 1 ändert mWv. 27. Januar 2015 UntRegÜV § 1, § 2, § 3, § 4, § 5

Die Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des Bundesanzeigers vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3202), die durch Artikel 2 Absatz 41 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters".

2.
In § 1 werden die Wörter „Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung" durch die Wörter „Bundesanzeiger Verlag GmbH" ersetzt.

3.
In § 2 Satz 2 und § 3 Absatz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Bundesministerium der Justiz" die Wörter „und für Verbraucherschutz" eingefügt.

4.
Die §§ 4 und 5 werden durch folgenden § 4 ersetzt:

„§ 4 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft."



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed