Die
AZRG-Durchführungsverordnung vom
17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
18. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 7 oder Satz 2 Nummer 7" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 4 Nummer 7" ersetzt.
- 2.
- In § 5 Absatz 1 Satz 4 wird jeweils nach dem Wort „Grundpersonalien" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden jeweils nach dem Wort „Lichtbild" die Wörter „oder Fingerabdruckdaten" eingefügt.
- 3.
- In § 6 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 8 oder Satz 2 Nummer 8" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 8 oder Absatz 4 Nummer 8" ersetzt.
- 4.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 24 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- Die folgenden Nummern 25 bis 28 werden angefügt:
- „25.
- Aufgaben nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
- 26.
- Aufgaben für erforderliche Gesundheitsuntersuchungen nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes und Impfungen,
- 27.
- Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
- 28.
- Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch."
- b)
- In Absatz 6 wird nach dem Wort „Lichtbilder," das Wort „Fingerabdruckdaten," und nach dem Wort „Lichtbildern" ein Komma und das Wort „Fingerabdruckdaten" eingefügt.
- 5.
- § 18 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe b wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe c wird die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt und wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- nach zwölf Monaten Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 und 11 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1 des AZR-Gesetzes."
- 6.
- In § 19a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" und die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt.
- 7.
- § 19b Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt.
- 8.
- In § 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 6 oder Satz 2 Nummer 6" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6 oder Absatz 4 Nummer 6" ersetzt.
- 9.
- bis 11. (Änderung der Anlage, die Anlage zur AZRG-DV wird bei buzer.de nicht geführt, siehe BGBl. 2016 I S. 137 - 152)