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§ 8 - AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
V. v. 17.05.1995 BGBl. I S. 695; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 25.05.1995; FNA: 26-8-1 Ausländerrecht
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Geltung ab 25.05.1995; FNA: 26-8-1 Ausländerrecht
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§ 8 Übermittlungsersuchen
(1) Jede öffentliche Stelle, die um Übermittlung von Daten aus dem Register ersucht, hat vor dem Übermittlungsersuchen zu prüfen, ob die Kenntnis der im Register gespeicherten Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(2) 1Das Übermittlungsersuchen kann auf maschinell verwertbaren Datenträgern, im Rahmen des Abrufs im automatisierten Verfahren, auf dafür vorgesehenen Vordrucken, in sonstiger Weise schriftlich oder fernmündlich erfolgen. 2Die ersuchende Stelle darf maschinell verwertbare Datenträger für das Übermittlungsersuchen nur nutzen, wenn diese bei der Registerbehörde angemeldet sind. 3Ein fernmündliches Übermittlungsersuchen ist nur für öffentliche Stellen und nur dann zulässig, wenn die mit einem schriftlichen Übermittlungsersuchen verbundene zeitliche Verzögerung aus dringenden dienstlichen Gründen nicht zu vertreten ist.
(3) 1Die nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des AZR-Gesetzes erforderliche Angabe zum Verarbeitungszweck besteht aus der Aufgabenbezeichnung und, soweit vorhanden, dem Geschäftszeichen des Verfahrens, zu dem die Daten übermittelt werden sollen. 2Die in § 20 Absatz 1 des AZR-Gesetzes bezeichneten Stellen geben statt des Geschäftszeichens des Verfahrens ein besonderes Geschäftszeichen für das Übermittlungsersuchen an, das eine Zuordnung zum Verfahren ermöglicht; dieses Geschäftszeichen und das Geschäftszeichen des Verfahrens sind in den nach § 20 Absatz 2 des AZR-Gesetzes vorgesehenen Aufzeichnungen anzugeben. 3Folgende Aufgabenbezeichnungen sind zu verwenden:
- 1.
- ausländerrechtliche Aufgabe,
- 2.
- asylrechtliche Aufgabe,
- 2a.
- Migration und Integration,
- 3.
- Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes,
- 4.
- Strafverfolgung - Verfahren gegen den Betroffenen,
- 5.
- Strafverfolgung - Verfahren gegen Dritte,
- 6.
- Strafvollstreckung,
- 6a.
- Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen,
- 7.
- Rechtspflege,
- 8.
- Abwehr von Gefahren,
- 9.
- Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr,
- 10.
- Erfüllung von Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen,
- 10a.
- Austausch von Zusatzinformationen im Sinne der SIS-Verordnungen,
- 11.
- Identitätsfeststellung nach § 15 Absatz 3 des AZR-Gesetzes,
- 12.
- Unterstützung der Zollfahndungsämter,
- 13.
- selbständige Ermittlungen des Zollkriminalamtes,
- 14.
- Bekämpfung der illegalen Beschäftigung,
- 15.
- Feststellung der Eigenschaft als Deutscher,
- 16.
- Feststellung der Aussiedler- oder Spätaussiedlereigenschaft,
- 17.
- Aufgaben nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz,
- 18.
- Aufgaben nach dem MAD-Gesetz,
- 19.
- Aufgaben nach dem BND-Gesetz,
- 20.
- Visaverfahren,
- 20a.
- beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes,
- 21.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes und § 12b des Atomgesetzes,
- 22.
- Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- 23.
- Aufgaben bei Zulassung und Überwachung der Ausländerbeschäftigung,
- 24.
- Datenpflege,
- 25.
- Aufgaben nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
- 26.
- Aufgaben für erforderliche Gesundheitsuntersuchungen nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes und Impfungen,
- 27.
- Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
- 28.
- Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch,
- 29.
- Aufgaben nach dem Bundesmeldegesetz,
- 30.
- Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes,
- 31.
- Aufgaben nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,
- 32.
- Beratung und Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen.
- 34.
- Abruf von Dokumenten,
- 35.
- Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz.
(4) (aufgehoben)
(5) 1Für die Angabe des Verarbeitungszwecks nach § 11 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 5 des AZR-Gesetzes gilt Absatz 3 entsprechend. 2Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen.
(6) Ähnliche Personen nach § 10 Absatz 3, § 21 Absatz 3 und § 31 Absatz 1 des AZR-Gesetzes sind solche Personen, deren Grundpersonalien, Lichtbilder, Fingerabdruckdaten, abweichende Namenschreibweisen, andere Namen, frühere Namen, Aliaspersonalien oder Angaben zum Ausweispapier oder Aufenthaltstitel mit den im Übermittlungsersuchen angegebenen Grundpersonalien, Lichtbildern, Fingerabdruckdaten oder Angaben zum Ausweispapier oder Aufenthaltstitel übereinstimmen oder nur geringfügig davon abweichen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 m.W.v. 16. Mai 2024
Frühere Fassungen von § 8 AZRG-DV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 AZRG-DV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AZRG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AZRG-DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 AZRG-DV Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde (vom 14.09.2019)
... nur abgerufen werden können, wenn die abrufende Stelle einen Verarbeitungszweck nach § 8 Absatz 3 angibt, zu dem die Daten übermittelt werden dürfen. (5) § 4 Absatz 7 ...
Zitat in folgenden Normen
Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 16 TerrorBekämpfG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... eine Speicherung dieser Daten als neuer Datensatz ausgeschlossen ist." 4. § 8 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 17 wird wie folgt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 20 RegMoG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (vom 15.07.2021)
... automatisiert eine Übermittlungssperre nach § 4 des AZR-Gesetzes." 2. § 8 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 32 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 4 DatAustVG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... „§ 3 Absatz 1 Nummer 8 oder Absatz 4 Nummer 8" ersetzt. 4. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 5 DatAustVG Weitere Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 28 wird der Punkt am Ende ...
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Artikel 2 DÜV-AnpassG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 290) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a ...
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 7b PassAuswRÄndG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 2416) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 8 Absatz 3 Satz 3 Nummer 20 wird folgende Nummer 20a eingefügt: „20a. beschleunigtes ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... Fall des § 1758 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt." 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 3 Nr. 11 wird die Angabe ...
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 4 GwGEG 2017 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... 2016 (BGBl. I S. 3155) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 29 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 2 AZRWEG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (vom 08.09.2021)
... § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 8 Abs. 1" durch die Angabe „§ 8 Absatz 1" ersetzt. b) Die folgenden ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 8 Abs. 1" durch die Angabe „ § 8 Absatz 1" ersetzt. b) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt: ... sind. Die Dokumente sind unverzüglich zu übermitteln." 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 15 SanktDG II Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... Mai 2022 (BGBl. I S. 760) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 34 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Artikel 5 SIS-III-G Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 8 Absatz 3 Satz 3 Nummer 10 wird folgende Nummer 10a eingefügt: „10a. Austausch von Zusatzinformationen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2424, 2019 BGBl. I S. 15
Artikel 1 2. AZRG-DVÄndV Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (vom 23.01.2019)
... Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt. 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort ...
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 2 2. DAVG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten gültigen Fassung verwendet." 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: ... 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 8 Abs. 3 oder 4" durch die Angabe „§ 8 Absatz 3" ersetzt. b) In Absatz 5 ... a) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 8 Abs. 3 oder 4" durch die Angabe „ § 8 Absatz 3" ersetzt. b) In Absatz 5 werden die Wörter „die ...
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