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§ 117a - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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§ 117a (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 117a ALG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 12 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
aktuell vorher 14.12.2016Artikel 2 Flexirentengesetz
vom 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
aktuell vorher 01.07.2014Artikel 2 RV-Leistungsverbesserungsgesetz
vom 23.06.2014 BGBl. I S. 787
aktuellvor 01.07.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 117a ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117a ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 12 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... folgt gefasst: „§ 113 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 117a wird wie folgt gefasst: „§ 117a (weggefallen)". f) Die ... e) Die Angabe zu § 117a wird wie folgt gefasst: „ § 117a (weggefallen) ". f) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ ... zu führen." 13. § 113 wird aufgehoben. 14. § 117a wird aufgehoben. 15. § 119 wird aufgehoben. 16. § 120 Satz 3 wird ...

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 2 FlexReG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Rehabilitation" durch die Wörter „zur Teilhabe" ersetzt. 7. § 117a wird wie folgt gefasst: „§ 117a Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe ... ersetzt. 7. § 117a wird wie folgt gefasst: „§ 117a Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe  ...