Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Das
Stabilisierungsfondsgesetz vom
17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch
Artikel 7 Absatz 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3e Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Für die Kosten, die der Finanzagentur oder der Anstalt" die Wörter „in Ausübung der Aufgaben nach diesem Gesetz oder" eingefügt und wird die Angabe „nach den §§ 6 bis 8a oder" gestrichen.
- 2.
- In § 19 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „Satz 2" gestrichen.
- 3.
- In § 21 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „400" durch die Angabe „100" und die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.
- 4.
- In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „100" durch die Angabe „50" ersetzt.
- 5.
- § 26 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.
- bb)
- Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Anträge nach § 20 Absatz 1 Satz 1 können bis zum 30. April 2022 gestellt werden."
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.
Das
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz vom
17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982, 1986), das zuletzt durch
Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 7d Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.
- 2.
- In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.
Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner