Die
Stromnetzentgeltverordnung vom
25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), die zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst:
„§ 27 (weggefallen)".
- b)
- Die Angabe zu § 32a wird wie folgt gefasst:
„§ 32a (weggefallen)".
- 1a.
- § 3 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
- 1b.
- In § 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 14b" durch die Wörter „§ 24 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 1c.
- In § 16 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „auf Grundlage der Daten nach § 14d" durch die Wörter „auf Grundlage der Daten nach § 24 Absatz 7 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 1d.
- In § 20 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der §§ 14a bis 14c" durch die Wörter „des § 24 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 27 wird wie folgt gefasst:
„§ 27 (weggefallen)".
- 3.
- § 32a wird wie folgt gefasst:
„§ 32a (weggefallen)".
- 4.
- In Anlage 3 Nummer 1a wird die Angabe „§ 14b Absatz 2" durch die Wörter „§ 24 Absatz 3 und des § 24 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.