„30 | Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage des Kreditzweitmarktgesetzes (KrZwMG) | |
30.1 | Erteilung der Erlaubnis zur Erbringung von Kreditdienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 KrZwMG (§ 10 KrZwMG) | nach Zeitaufwand |
30.2 | Erlaubnis zur Erbringung von Kreditdienstleistungen für eine Personen- handelsgesellschaft | |
30.2.1 | Bei erstmaliger Erteilung der Erlaubnis | Erlaubnisgebühr nach der Nummer 30.1, die bei mehreren persönlich haftenden Gesell- schaftern nach dem Anteil ihrer jeweiligen Kapitaleinlagen auf- geteilt wird, mindestens jedoch 250 Euro je persönlich haftendem Gesellschafter |
30.2.2 | Bei Eintritt eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters | nach Zeitaufwand |
30.3 | Maßnahmen nach Aufhebung und Erlöschen der Erlaubnis | |
30.3.1 | Anordnung der Abwicklung des Instituts, jeweils mit oder ohne Erlass von Weisungen für die Abwicklung oder Bestellung eines Abwicklers (§ 13 Absatz 4 Satz 1 KrZwMG i. V. m. § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG oder § 38 Absatz 2 Satz 1 und 3 KWG) | nach Zeitaufwand |
30.3.2 | Jeder Folgebescheid zu einem Verwaltungsakt im Sinne der Nummer 30.3.1, mit dem die Abwicklung des Instituts angeordnet wird oder Weisungen für die Abwicklung erlassen werden oder ein Abwickler bestellt wird (§ 13 Absatz 4 Satz 1 KrZwMG i. V. m. § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG oder § 38 Absatz 2 Satz 1 und 3 KWG) | nach Zeitaufwand |
30.4 | Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in Bezug auf den Erwerb bedeutender Beteiligungen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 KrZwMG i. V. m. § 2c KWG) | |
30.4.1 | Untersagung des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung oder ihrer Erhöhung oder Erlass einer Anordnung (§ 16 Absatz 1 Satz 3 KrZwMG i. V. m. § 2c Absatz 1b Satz 1, 2 oder Satz 3 KWG) | nach Zeitaufwand |
30.4.2 | Untersagung der Ausübung von Stimmrechten; Anordnung, dass über die Anteile nur mit Zustimmung der Bundesanstalt verfügt werden darf (§ 16 Absatz 1 Satz 3 KrZwMG i. V. m. § 2c Absatz 2 Satz 1 KWG) | nach Zeitaufwand |
30.4.3 | Beauftragung des Treuhänders mit der Veräußerung der Anteile, soweit sie eine bedeutende Beteiligung begründen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 KrZwMG i. V. m. § 2c Absatz 2 Satz 4 KWG) | nach Zeitaufwand |
30.5 | Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 37 Absatz 3, 5 und 6 KrZwMG) | |
30.5.1 | Verlangen nach Abberufung des Geschäftsleiters | nach Zeitaufwand |
30.5.2 | Untersagung der Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsleiter bei Instituten oder anderen Verpflichteten im Sinne des § 2 Absatz 1 GwG gegenüber dem Geschäftsleiter | nach Zeitaufwand |
30.6 | Maßnahmen in besonderen Fällen (§ 36 KrZwMG) | |
30.6.1 | Maßnahmen, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern gefährdet ist (§ 36 Absatz 1 KrZwMG) | nach Zeitaufwand |
30.6.2 | Maßnahmen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens oder einer Erlaubnisaufhebung (§ 36 Absatz 2 KrZwMG) | nach Zeitaufwand |
30.7 | Anordnung, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu gewährleisten (§ 37 Absatz 1 KrZwMG) | nach Zeitaufwand |
30.8 | Feststellender Verwaltungsakt nach § 3 Absatz 3 Satz 1 KrZwMG | nach Zeitaufwand |
30.9 | Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte | |
30.9.1 | Einstellungsanordnung, Abwicklungsanordnung, Weisungen für die Abwicklung oder Bestellung eines Abwicklers; für eine der aufgezählten Maßnahmen oder mehrere der aufgezählten Maßnahmen, soweit diese in einem Bescheid erlassen werden (§ 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KrZwMG) | 4.120 |
30.9.2 | Verwaltungsakte im Sinne der Nummer 30.9.1 gegenüber Einbezogenen, die eine zurechenbare Ursache für die Einbeziehung gesetzt haben (§ 38 Absatz 1 Satz 4 i. V. m. Satz 1 und 2 KrZwMG) | 1.323". |